Arbeitsrecht in Spanien: Entgeltregister, Gleichstellung, Belästigung
Regulierung

Arbeitsrecht in Spanien: Entgeltregister, Gleichstellung, Belästigung

VON TECNOCIM INNOVA   VERÖFFENTLICHT AM 23. MÄRZ 2026

Verstöße gegen arbeitsrechtliche Pflichten können in Spanien mit bis zu 225.018 € je sehr schwerem Verstoß geahndet werden (spanisches Gesetz über Verstöße und Sanktionen in der Sozialordnung). 2026 sind die Pflichten erweitert und verschärft worden: Entgeltregister für alle Unternehmen, Gleichstellungsplan ab 50 Beschäftigten, Protokoll gegen Belästigung für alle und ein Hinweisgebersystem ab 50 Beschäftigten. Dieser Leitfaden führt alle Pflichten an einem Ort zusammen.

Überblick der arbeitsrechtlichen Pflichten nach Unternehmensgröße

PflichtAlle50+ BeschäftigteRechtsgrundlage
EntgeltregisterJaJaRD 902/2020
Protokoll gegen sexuelle Belästigung und Belästigung aufgrund des GeschlechtsJaJaLO 3/2007
Protokoll gegen Mobbing am ArbeitsplatzJaJaLey 31/1995 PRL
ArbeitszeiterfassungJaJaRDL 8/2019
Eingetragener GleichstellungsplanNeinJaRD 901/2020
EntgeltprüfungNeinJaRD 902/2020
HinweisgebersystemNeinJaLey 2/2023
Protokoll zur digitalen NichterreichbarkeitJaJaLOPDGDD

Kennzahl: 60 % der spanischen KMU erfüllen die geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften noch nicht (IusConfidence, 2026). Ein Verstoß kostet nicht nur Geld: Er kann auch den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln versperren — viele Ausschreibungen setzen die Einhaltung der Vorschriften ausdrücklich voraus.

Erfüllt Ihr Unternehmen alle arbeitsrechtlichen Pflichten? Fordern Sie eine kostenlose Erstanalyse an und wir bewerten Ihren Stand.

Entgeltregister: Pflicht für alle Unternehmen

Das Entgeltregister ist ein Dokument mit den durchschnittlichen Entgelten der gesamten Belegschaft, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unser vollständiger Leitfaden erläutert die Einzelheiten der Einführung.

Wichtige Punkte:

Gleichstellungsplan: Pflicht ab 50 Beschäftigten

Der Gleichstellungsplan ist ein Bündel von Maßnahmen, das mit der Arbeitnehmervertretung ausgehandelt wird, um Gleichbehandlung und gleiche Chancen für Frauen und Männer zu sichern.

Wichtige Punkte:

Auswirkung auf die Förderung: Ein eingetragener Gleichstellungsplan ist zwingende Voraussetzung für den Zugang zu den meisten öffentlichen Fördermitteln und zu Beitragsermäßigungen zur Sozialversicherung, sobald das Unternehmen 50 oder mehr Beschäftigte hat.

Protokoll gegen Belästigung: Pflicht für alle Unternehmen

Das Protokoll zur Vorbeugung und zum Vorgehen gegen sexuelle Belästigung, Belästigung aufgrund des Geschlechts und Mobbing am Arbeitsplatz ist für alle Unternehmen Pflicht, ohne Ausnahme nach Größe.

Pflichtinhalte:

Bußgelder bei Verstoß:

SchwereBußgeld
Leicht7.501 € - 30.000 €
Schwer30.001 € - 120.005 €
Sehr schwer120.006 € - 225.018 €

Hinweisgebersystem: Pflicht ab 50 Beschäftigten

Das spanische Gesetz 2/2023 zum Schutz von Personen, die Rechtsverstöße melden, verlangt einen internen Meldekanal für Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten.

Anforderungen an den Kanal:

Wie erfüllen Sie alle Pflichten effizient?

Für ein KMU kann die Menge dieser Pflichten erdrückend wirken. Der Schlüssel liegt darin, sie gebündelt in einem Compliance-Programm anzugehen:

  1. Erstanalyse: prüfen, welche Pflichten für Ihr Unternehmen nach Größe und Branche gelten
  2. Nach Risiko priorisieren: mit den Pflichten beginnen, die die höchsten Bußgelder und die größte Prüfwahrscheinlichkeit haben
  3. Schrittweise Einführung: Entgeltregister und Protokoll gegen Belästigung (alle Unternehmen) → Gleichstellungsplan und Hinweisgebersystem (ab 50 Beschäftigten)
  4. Schulung des Teams: über FUNDAE geförderte Weiterbildung deckt die Qualifizierung zu Gleichstellung und Vorbeugung von Belästigung ab
  5. Regelmäßige Überprüfung: Unterlagen jährlich und bei Rechtsänderungen aktualisieren

Verbindung zu Fördermitteln:

Die Einhaltung des spanischen Arbeitsrechts ist Voraussetzung für den Zugang zu:

Ein Externer CFO kann die Einhaltung der Vorschriften mit der Finanzstrategie verzahnen, damit das Unternehmen den Zugang zu Fördermitteln nicht wegen vermeidbarer Verstöße verliert.

Möchten Sie die Rechtskonformität Ihres Unternehmens absichern? Tecnocim Innova führt alle arbeitsrechtlichen Pflichten für Sie ein, abgestimmt mit Ihrer Strategie für Fördermittel und Compliance. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Einschätzung.

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