Regulierung
Arbeitsrecht in Spanien: Entgeltregister, Gleichstellung, Belästigung
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Pflichten können in Spanien mit bis zu 225.018 € je sehr schwerem Verstoß geahndet werden (spanisches Gesetz über Verstöße und Sanktionen in der Sozialordnung). 2026 sind die Pflichten erweitert und verschärft worden: Entgeltregister für alle Unternehmen, Gleichstellungsplan ab 50 Beschäftigten, Protokoll gegen Belästigung für alle und ein Hinweisgebersystem ab 50 Beschäftigten. Dieser Leitfaden führt alle Pflichten an einem Ort zusammen.
Überblick der arbeitsrechtlichen Pflichten nach Unternehmensgröße
| Pflicht | Alle | 50+ Beschäftigte | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Entgeltregister | Ja | Ja | RD 902/2020 |
| Protokoll gegen sexuelle Belästigung und Belästigung aufgrund des Geschlechts | Ja | Ja | LO 3/2007 |
| Protokoll gegen Mobbing am Arbeitsplatz | Ja | Ja | Ley 31/1995 PRL |
| Arbeitszeiterfassung | Ja | Ja | RDL 8/2019 |
| Eingetragener Gleichstellungsplan | Nein | Ja | RD 901/2020 |
| Entgeltprüfung | Nein | Ja | RD 902/2020 |
| Hinweisgebersystem | Nein | Ja | Ley 2/2023 |
| Protokoll zur digitalen Nichterreichbarkeit | Ja | Ja | LOPDGDD |
Kennzahl: 60 % der spanischen KMU erfüllen die geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften noch nicht (IusConfidence, 2026). Ein Verstoß kostet nicht nur Geld: Er kann auch den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln versperren — viele Ausschreibungen setzen die Einhaltung der Vorschriften ausdrücklich voraus.
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Entgeltregister: Pflicht für alle Unternehmen
Das Entgeltregister ist ein Dokument mit den durchschnittlichen Entgelten der gesamten Belegschaft, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unser vollständiger Leitfaden erläutert die Einzelheiten der Einführung.
Wichtige Punkte:
- Pflicht für alle Unternehmen, unabhängig von der Größe
- Muss Grundgehalt, Gehaltszulagen und Bezüge außerhalb des Gehalts enthalten
- Aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Berufskategorie, Berufsgruppe und Arbeitsplatz
- Jährliche Aktualisierung oder bei wesentlichen Änderungen in der Belegschaft
- Bußgeld bei Verstoß: 626 € bis 6.250 € (schwerer Verstoß)
Gleichstellungsplan: Pflicht ab 50 Beschäftigten
Der Gleichstellungsplan ist ein Bündel von Maßnahmen, das mit der Arbeitnehmervertretung ausgehandelt wird, um Gleichbehandlung und gleiche Chancen für Frauen und Männer zu sichern.
Wichtige Punkte:
- Pflicht für Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten
- Muss mit der gesetzlichen Arbeitnehmervertretung verhandelt werden
- Enthält Bestandsanalyse, Ziele, Maßnahmen, Zeitplan und Nachverfolgung
- Eintragung in REGCON (Registro de Convenios y Acuerdos Colectivos) ist Pflicht
- Höchstlaufzeit 4 Jahre, mit Überprüfung zur Halbzeit
- Bußgeld, wenn er fehlt: 6.251 € bis 187.515 €
Auswirkung auf die Förderung: Ein eingetragener Gleichstellungsplan ist zwingende Voraussetzung für den Zugang zu den meisten öffentlichen Fördermitteln und zu Beitragsermäßigungen zur Sozialversicherung, sobald das Unternehmen 50 oder mehr Beschäftigte hat.
Protokoll gegen Belästigung: Pflicht für alle Unternehmen
Das Protokoll zur Vorbeugung und zum Vorgehen gegen sexuelle Belästigung, Belästigung aufgrund des Geschlechts und Mobbing am Arbeitsplatz ist für alle Unternehmen Pflicht, ohne Ausnahme nach Größe.
Pflichtinhalte:
- Definition der Belästigungsformen (Mobbing, sexuelle Belästigung, Belästigung aufgrund des Geschlechts)
- Meldeverfahren (angepasst an das spanische Gesetz 2/2023 zum Schutz von Hinweisgebern)
- Benannter Untersuchungsausschuss, der die Beschwerden prüft
- Vorsorgliche Maßnahmen zum Schutz der mutmaßlich betroffenen Person während der Untersuchung
- Disziplinarische Folgen für die Verantwortlichen
- Maßnahmen zur Vorbeugung und Sensibilisierung
Bußgelder bei Verstoß:
| Schwere | Bußgeld |
|---|---|
| Leicht | 7.501 € - 30.000 € |
| Schwer | 30.001 € - 120.005 € |
| Sehr schwer | 120.006 € - 225.018 € |
Hinweisgebersystem: Pflicht ab 50 Beschäftigten
Das spanische Gesetz 2/2023 zum Schutz von Personen, die Rechtsverstöße melden, verlangt einen internen Meldekanal für Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten.
Anforderungen an den Kanal:
- Ermöglicht anonyme oder vertrauliche Meldungen
- Zugänglich für Beschäftigte, Führungskräfte, Lieferanten und Dritte
- Schützt die meldende Person vor Repressalien
- Erfordert eine benannte verantwortliche Person für das System
- Antwortfrist: höchstens 3 Monate ab Eingang der Meldung
Wie erfüllen Sie alle Pflichten effizient?
Für ein KMU kann die Menge dieser Pflichten erdrückend wirken. Der Schlüssel liegt darin, sie gebündelt in einem Compliance-Programm anzugehen:
- Erstanalyse: prüfen, welche Pflichten für Ihr Unternehmen nach Größe und Branche gelten
- Nach Risiko priorisieren: mit den Pflichten beginnen, die die höchsten Bußgelder und die größte Prüfwahrscheinlichkeit haben
- Schrittweise Einführung: Entgeltregister und Protokoll gegen Belästigung (alle Unternehmen) → Gleichstellungsplan und Hinweisgebersystem (ab 50 Beschäftigten)
- Schulung des Teams: über FUNDAE geförderte Weiterbildung deckt die Qualifizierung zu Gleichstellung und Vorbeugung von Belästigung ab
- Regelmäßige Überprüfung: Unterlagen jährlich und bei Rechtsänderungen aktualisieren
Verbindung zu Fördermitteln:
Die Einhaltung des spanischen Arbeitsrechts ist Voraussetzung für den Zugang zu:
- Beitragsermäßigungen zur Sozialversicherung (Gleichstellungsplan zwingend, sofern einschlägig)
- den meisten öffentlichen Fördermitteln des Staates und der Regionen
- Cupons ACCIÓ und Förderung der Generalitat
- CDTI-Fördermitteln und Next-Generation-Mitteln
Ein Externer CFO kann die Einhaltung der Vorschriften mit der Finanzstrategie verzahnen, damit das Unternehmen den Zugang zu Fördermitteln nicht wegen vermeidbarer Verstöße verliert.
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Zugehörige Leistung
Kostenlose Erstanalyse für Unternehmen ab 500.000 € Umsatz
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