KOSTENLOSES WERKZEUG

Berechnen Sie Ihre Ersparnis bei Steuern und Sozialversicherung durch F&E&I

Schätzen Sie Ihren Steuerabzug für F&E&I (Art. 35 LIS, spanisches Körperschaftsteuergesetz) und Ihre Beitragsermäßigungen zur Sozialversicherung in 2 Minuten – für Unternehmen mit Tätigkeit in Spanien.

Forschungspersonal, Material, Abschreibung von Anlagen, Kooperationen mit Hochschulen

Prototypen, neue Software, Industriedesign, Zertifizierungen

Personal in F&E-Projekten, vollzeitig oder anteilig zugeordnet

🧮

Geben Sie Ihre Daten ein, um die geschätzte Ersparnis zu sehen

Häufige Fragen zu Steuerabzügen für F&E&I

Forschungspersonal, Material und Betriebsstoffe, Abschreibung von Geräten, Kooperationen mit Universitäten und Technologiezentren sowie Patentkosten aus der F&E. Art. 35.1 LIS (spanisches Körperschaftsteuergesetz) definiert F&E als planmäßige Forschung, die neue Erkenntnisse oder wesentlich verbesserte Produkte und Verfahren hervorbringt.

F&E (Art. 35.1): 25 % im Regelfall, 42 % auf den Betrag über dem Durchschnitt der 2 Vorjahre, zusätzlich 17 % für ausschließlich forschendes Personal. Technologische Innovation (Art. 35.2): 12 % pauschal. Forschungspersonal führt zudem zu Beitragsermäßigungen von 40 % bei den Beiträgen zur Sozialversicherung.

Ja. Viele alltägliche Tätigkeiten gelten als F&E oder technologische Innovation, auch ohne eigene Abteilung: Entwicklung eigener Software, wesentliche Verbesserung von Produktionsverfahren, Industriedesign neuer Produkte, Einführung von Technologien, die am Markt nicht verfügbar sind, und Weiteres.

Gesetzlich nicht, aber sehr zu empfehlen. Das verbindliche Gutachten (informe motivado) vom CDTI oder einer akkreditierten Stelle schafft bindende Rechtssicherheit gegenüber der spanischen Steuerbehörde (AEAT). Ohne dieses Gutachten kann die AEAT die Einstufung der Vorhaben als Forschung oder technologische Innovation infrage stellen.

Ja, mit Einschränkungen. Die Steuerabzüge für F&E&I sind mit Fördermitteln (CDTI, ACCIÓ und weitere) und Beitragsermäßigungen vereinbar, doch die Bemessungsgrundlage sinkt um den geförderten Betrag. Erhalten Sie also einen Zuschuss über 50 % der Kosten, können Sie nur die verbleibenden 50 % abziehen.

Financiado por la Unión Europea - Gobierno de España, Ministerio de Industria y Turismo - Plan de Recuperación, Transformación y Resiliencia - EOI Escuela de Organización Industrial
Programa Activa Industria 4.0Industria Conectada 4.0