Regulierung
Gleichstellungsplan in Spanien: Pflichten für Unternehmen
Frauen in Spanien verdienen 4.781 Euro im Jahr weniger als Männer (INE, 2025). Diese Entgeltlücke von 15,74 % – berechnet aus der Lohnstrukturerhebung mit Daten von 2023 – ist der niedrigste Wert der gesamten Zeitreihe, bleibt aber erheblich. Der Gleichstellungsplan ist das gesetzliche Instrument, das diese Differenz schließen soll, und seit März 2022 ist er für alle Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten in Spanien Pflicht.
Wenn Ihr Unternehmen längst einen Plan haben müsste und ihn noch nicht erstellt hat, oder wenn Sie ihn vor Ablauf erneuern müssen, erklärt Ihnen dieser Leitfaden Schritt für Schritt, was zu tun ist, welche Sanktionen bei Verstößen drohen und wie sich die Erstellung mit öffentlichen Fördermitteln finanzieren lässt.
Was ist ein Gleichstellungsplan und warum ist er Pflicht?
Ein Gleichstellungsplan ist ein geordnetes Bündel von Maßnahmen, die ein Unternehmen nach einer Bestandsaufnahme beschließt. Ziel ist die Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Die Pflicht ergibt sich aus zwei zentralen spanischen Vorschriften:
- Ley Orgánica 3/2007 vom 22. März über die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern, die den allgemeinen Rahmen gesetzt hat
- Real Decreto 901/2020 vom 13. Oktober, das die Gleichstellungspläne, ihren Mindestinhalt und ihre Registrierungspflicht regelt
Das Real Decreto-Ley 6/2019 hat die Pflicht schrittweise ausgeweitet; die Fristen liefen im März 2022 für alle Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten aus.
Welche Unternehmen brauchen einen Gleichstellungsplan?
Ihr Unternehmen braucht einen Gleichstellungsplan, wenn eine dieser Bedingungen zutrifft:
- Es beschäftigt 50 oder mehr Personen (die häufigste Schwelle)
- Sein Tarifvertrag schreibt die Erstellung vor, unabhängig von der Größe
- Die Inspección de Trabajo, die spanische Arbeitsinspektion, hat die Erstellung in einem Sanktionsverfahren als Ersatz für Nebensanktionen angeordnet
Für die Berechnung der Belegschaft zählen alle Betriebsstätten des Unternehmens; befristet und in Teilzeit Beschäftigte sowie über Zeitarbeitsfirmen überlassene Personen werden mitgezählt. Ist die Schwelle von 50 erreicht, hat das Unternehmen drei Monate Zeit, die Verhandlungskommission zu bilden und das Verfahren einzuleiten.
Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können den Plan freiwillig erstellen; dafür gibt es zudem eigene Fördermittel als Anreiz.
Pflichtinhalt und Phasen der Erstellung
Das Real Decreto 901/2020 legt einen Mindestinhalt fest, den jeder Gleichstellungsplan enthalten muss. Das Verfahren gliedert sich in drei Phasen:
Phase 1: Bildung der Verhandlungskommission
Das Unternehmen und die gesetzliche Vertretung der Beschäftigten bilden eine paritätische Kommission, die das gesamte Verfahren steuert. Ohne diese Kommission ist der Plan unwirksam.
Phase 2: Bestandsaufnahme
Die Kommission analysiert die tatsächliche Lage der Gleichstellung im Unternehmen. Die Bestandsaufnahme muss diese Pflichtbereiche abdecken:
- Auswahl- und Einstellungsverfahren
- Berufliche Einstufung
- Weiterbildung
- Beruflicher Aufstieg
- Arbeitsbedingungen, einschließlich des Entgeltaudits (nach dem RD 902/2020 verpflichtend und verknüpft mit dem obligatorischen Entgeltregister)
- Partnerschaftliche Wahrnehmung der Rechte auf Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben
- Unterrepräsentation von Frauen
- Prävention sexueller Belästigung und von Belästigung aufgrund des Geschlechts
Das Entgeltaudit ist ein kritischer Punkt: Stellt es nach dem RD 902/2020 in einer Berufsgruppe eine Entgeltlücke von mehr als 25 % ohne sachliche Rechtfertigung fest, muss das Unternehmen einen Maßnahmenplan zu ihrer Korrektur aufnehmen.
Phase 3: Gestaltung, Verabschiedung und Eintragung
Ist die Bestandsaufnahme abgeschlossen, legt die Kommission konkrete Ziele, Maßnahmen, einen Umsetzungszeitplan, Kennzahlen zur Nachverfolgung und ein Budget fest. Der Plan wird verhandelt, verabschiedet und innerhalb von höchstens 15 Werktagen nach der Unterzeichnung verpflichtend im REGCON eingetragen, dem spanischen Register der Tarifverträge und Kollektivvereinbarungen.
Ein Plan gilt höchstens vier Jahre und muss danach erneuert werden. Es empfiehlt sich, die Verhandlung des nächsten Plans mindestens drei Monate vor Ablauf zu beginnen.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Bestandsaufnahme oder der Erstellung des Plans? Bei Tecnocim Innova begleiten wir Sie durch das gesamte Verfahren, von der Erstdiagnose bis zur Eintragung im REGCON. Fordern Sie Ihre Beratung an.
Sanktionen ohne Gleichstellungsplan
Verstöße im Bereich der Gleichstellung werden über die LISOS geahndet, das spanische Gesetz über Verstöße und Sanktionen in der Sozialordnung. Die Folgen reichen weit über Geldbußen hinaus:
| Schweregrad | Betrag | Beispiele |
|---|---|---|
| Leicht | 70 – 750 € | Formfehler, verspätete Aktualisierung des Registers |
| Schwer | 751 – 7.500 € | Kein Gleichstellungsplan trotz Pflicht, vereinbarte Maßnahmen nicht umgesetzt |
| Sehr schwer | 7.501 – 225.000 € | Wiederholte Weigerung zu verhandeln, diskriminierende Praktiken, Datenmanipulation |
Doch die Geldbußen sind nicht das Schlimmste. Verstöße ziehen außerdem nach sich:
- Automatischen Verlust von Beitragsermäßigungen und Beschäftigungshilfen ab dem Datum des Verstoßes
- Ausschluss von öffentlichen Fördermitteln für sechs Monate
- Keine Aufträge der öffentlichen Hand (ein kritisches Hindernis für Unternehmen, die sich an Ausschreibungen beteiligen)
- Häufigere Nachkontrollen
In einem Umfeld, in dem die Inspección de Trabajo ihre Kontrollkampagnen zur Gleichstellung verstärkt hat, ist das Sanktionsrisiko real und wächst weiter.
Welche Fördermittel gibt es für einen Gleichstellungsplan?
Die gute Nachricht: In Spanien gibt es öffentliche Fördermittel für die Erstellung und Umsetzung von Gleichstellungsplänen, vor allem für KMU, die noch nicht verpflichtet sind, aber vorausschauend handeln wollen.
Auf staatlicher Ebene
Das Instituto de las Mujeres (Ministerio de Igualdad, das spanische Gleichstellungsministerium) schreibt regelmäßig Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen aus, die ihren ersten Gleichstellungsplan erstellen und umsetzen wollen.
Auf Ebene der Autonomen Gemeinschaften
Die spanischen Autonomen Gemeinschaften haben eigene Förderlinien:
- Catalunya: Das Departament d'Igualtat i Feminismes hat Fördermittel für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten bewilligt, zu 40 % kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Zweijahresbudget 2025–2026 von mehr als 17,8 Mio. € für Gleichstellungsprojekte
- Andalucía: Die Línea 7 der Junta finanziert die Erstellung von Plänen in Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten und Gesellschaftssitz in Andalusien
- Galicia: Die Xunta stellt bis zu 1,4 Mio. € im Wettbewerbsverfahren für Maßnahmen zur Gleichstellung im Arbeitsleben in Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten bereit
- Castilla-La Mancha: Finanzierung von bis zu 8.000 € je Projekt für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten
Kann Ihr Unternehmen diese Hilfen nutzen? Unser Team ermittelt die offenen Ausschreibungen und übernimmt den gesamten Antrag. Sehen Sie sich unseren Service für Fördermittel an.
Europäische Richtlinie 2023/970: was im Juni 2026 kommt
Neben den geltenden spanischen Vorschriften müssen sich Unternehmen auf eine neue europäische Pflicht vorbereiten. Die Richtlinie (EU) 2023/970 zur Entgelttransparenz ist bis zum 7. Juni 2026 in spanisches Recht umzusetzen und verschärft die Anforderungen an die Entgeltgleichheit deutlich.
Die wichtigsten Neuerungen:
- Pflicht zur Angabe von Gehaltsbändern in Stellenanzeigen, schon vor der Verhandlung
- Verbot, nach dem bisherigen Gehalt der Bewerberinnen und Bewerber zu fragen
- Warnschwelle von 5 %: Übersteigt die Entgeltlücke in einer Berufsgruppe 5 % ohne sachliche Rechtfertigung, muss das Unternehmen gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine Bewertung vornehmen
- Pflicht zum Berichtswesen nach Größe: jährlich für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten (ab 2027), alle drei Jahre für 150–249 und schrittweise für die übrigen
Spanien verfügt dank RD 901/2020 und RD 902/2020 (Entgeltregister, Entgeltaudit) bereits über einen Teil dieser Infrastruktur. Die europäische Richtlinie setzt jedoch strengere Schwellen – 5 % statt der heutigen 25 % – und schafft neue Auskunftsrechte für die Beschäftigten.
Ein aktueller Gleichstellungsplan und ein sauber geführtes Entgeltregister erfüllen nicht nur das geltende Recht: Sie versetzen Ihr Unternehmen in die Lage, sich leichter an die europäischen Pflichten anzupassen, die noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Nächster Schritt
Der Gleichstellungsplan ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht: Er verbessert das Arbeitsklima, senkt die Fluktuation und stärkt den Ruf Ihres Unternehmens. Sanktionen bei Verstößen können 225.000 Euro erreichen, und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und Fördermitteln vervielfacht den wirtschaftlichen Schaden.
Bei Tecnocim Innova beraten wir Unternehmen seit mehr als 30 Jahren bei der Regelkonformität und beim Zugang zu öffentlichen Fördermitteln. Wir helfen Ihnen, Ihren Gleichstellungsplan zu erstellen, ihn im REGCON einzutragen und die verfügbaren Fördermittel für die Finanzierung zu ermitteln.
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