Gleichstellungsplan in Spanien: Pflichten für Unternehmen
Regulierung

Gleichstellungsplan in Spanien: Pflichten für Unternehmen

VON TECNOCIM INNOVA   VERÖFFENTLICHT AM 23. MÄRZ 2026

Frauen in Spanien verdienen 4.781 Euro im Jahr weniger als Männer (INE, 2025). Diese Entgeltlücke von 15,74 % – berechnet aus der Lohnstrukturerhebung mit Daten von 2023 – ist der niedrigste Wert der gesamten Zeitreihe, bleibt aber erheblich. Der Gleichstellungsplan ist das gesetzliche Instrument, das diese Differenz schließen soll, und seit März 2022 ist er für alle Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten in Spanien Pflicht.

Wenn Ihr Unternehmen längst einen Plan haben müsste und ihn noch nicht erstellt hat, oder wenn Sie ihn vor Ablauf erneuern müssen, erklärt Ihnen dieser Leitfaden Schritt für Schritt, was zu tun ist, welche Sanktionen bei Verstößen drohen und wie sich die Erstellung mit öffentlichen Fördermitteln finanzieren lässt.

Was ist ein Gleichstellungsplan und warum ist er Pflicht?

Ein Gleichstellungsplan ist ein geordnetes Bündel von Maßnahmen, die ein Unternehmen nach einer Bestandsaufnahme beschließt. Ziel ist die Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Die Pflicht ergibt sich aus zwei zentralen spanischen Vorschriften:

Das Real Decreto-Ley 6/2019 hat die Pflicht schrittweise ausgeweitet; die Fristen liefen im März 2022 für alle Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten aus.

Welche Unternehmen brauchen einen Gleichstellungsplan?

Ihr Unternehmen braucht einen Gleichstellungsplan, wenn eine dieser Bedingungen zutrifft:

Für die Berechnung der Belegschaft zählen alle Betriebsstätten des Unternehmens; befristet und in Teilzeit Beschäftigte sowie über Zeitarbeitsfirmen überlassene Personen werden mitgezählt. Ist die Schwelle von 50 erreicht, hat das Unternehmen drei Monate Zeit, die Verhandlungskommission zu bilden und das Verfahren einzuleiten.

Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können den Plan freiwillig erstellen; dafür gibt es zudem eigene Fördermittel als Anreiz.

Pflichtinhalt und Phasen der Erstellung

Das Real Decreto 901/2020 legt einen Mindestinhalt fest, den jeder Gleichstellungsplan enthalten muss. Das Verfahren gliedert sich in drei Phasen:

Phase 1: Bildung der Verhandlungskommission

Das Unternehmen und die gesetzliche Vertretung der Beschäftigten bilden eine paritätische Kommission, die das gesamte Verfahren steuert. Ohne diese Kommission ist der Plan unwirksam.

Phase 2: Bestandsaufnahme

Die Kommission analysiert die tatsächliche Lage der Gleichstellung im Unternehmen. Die Bestandsaufnahme muss diese Pflichtbereiche abdecken:

Das Entgeltaudit ist ein kritischer Punkt: Stellt es nach dem RD 902/2020 in einer Berufsgruppe eine Entgeltlücke von mehr als 25 % ohne sachliche Rechtfertigung fest, muss das Unternehmen einen Maßnahmenplan zu ihrer Korrektur aufnehmen.

Phase 3: Gestaltung, Verabschiedung und Eintragung

Ist die Bestandsaufnahme abgeschlossen, legt die Kommission konkrete Ziele, Maßnahmen, einen Umsetzungszeitplan, Kennzahlen zur Nachverfolgung und ein Budget fest. Der Plan wird verhandelt, verabschiedet und innerhalb von höchstens 15 Werktagen nach der Unterzeichnung verpflichtend im REGCON eingetragen, dem spanischen Register der Tarifverträge und Kollektivvereinbarungen.

Ein Plan gilt höchstens vier Jahre und muss danach erneuert werden. Es empfiehlt sich, die Verhandlung des nächsten Plans mindestens drei Monate vor Ablauf zu beginnen.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Bestandsaufnahme oder der Erstellung des Plans? Bei Tecnocim Innova begleiten wir Sie durch das gesamte Verfahren, von der Erstdiagnose bis zur Eintragung im REGCON. Fordern Sie Ihre Beratung an.

Sanktionen ohne Gleichstellungsplan

Verstöße im Bereich der Gleichstellung werden über die LISOS geahndet, das spanische Gesetz über Verstöße und Sanktionen in der Sozialordnung. Die Folgen reichen weit über Geldbußen hinaus:

SchweregradBetragBeispiele
Leicht70 – 750 €Formfehler, verspätete Aktualisierung des Registers
Schwer751 – 7.500 €Kein Gleichstellungsplan trotz Pflicht, vereinbarte Maßnahmen nicht umgesetzt
Sehr schwer7.501 – 225.000 €Wiederholte Weigerung zu verhandeln, diskriminierende Praktiken, Datenmanipulation

Doch die Geldbußen sind nicht das Schlimmste. Verstöße ziehen außerdem nach sich:

In einem Umfeld, in dem die Inspección de Trabajo ihre Kontrollkampagnen zur Gleichstellung verstärkt hat, ist das Sanktionsrisiko real und wächst weiter.

Welche Fördermittel gibt es für einen Gleichstellungsplan?

Die gute Nachricht: In Spanien gibt es öffentliche Fördermittel für die Erstellung und Umsetzung von Gleichstellungsplänen, vor allem für KMU, die noch nicht verpflichtet sind, aber vorausschauend handeln wollen.

Auf staatlicher Ebene

Das Instituto de las Mujeres (Ministerio de Igualdad, das spanische Gleichstellungsministerium) schreibt regelmäßig Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen aus, die ihren ersten Gleichstellungsplan erstellen und umsetzen wollen.

Auf Ebene der Autonomen Gemeinschaften

Die spanischen Autonomen Gemeinschaften haben eigene Förderlinien:

Kann Ihr Unternehmen diese Hilfen nutzen? Unser Team ermittelt die offenen Ausschreibungen und übernimmt den gesamten Antrag. Sehen Sie sich unseren Service für Fördermittel an.

Europäische Richtlinie 2023/970: was im Juni 2026 kommt

Neben den geltenden spanischen Vorschriften müssen sich Unternehmen auf eine neue europäische Pflicht vorbereiten. Die Richtlinie (EU) 2023/970 zur Entgelttransparenz ist bis zum 7. Juni 2026 in spanisches Recht umzusetzen und verschärft die Anforderungen an die Entgeltgleichheit deutlich.

Die wichtigsten Neuerungen:

Spanien verfügt dank RD 901/2020 und RD 902/2020 (Entgeltregister, Entgeltaudit) bereits über einen Teil dieser Infrastruktur. Die europäische Richtlinie setzt jedoch strengere Schwellen – 5 % statt der heutigen 25 % – und schafft neue Auskunftsrechte für die Beschäftigten.

Ein aktueller Gleichstellungsplan und ein sauber geführtes Entgeltregister erfüllen nicht nur das geltende Recht: Sie versetzen Ihr Unternehmen in die Lage, sich leichter an die europäischen Pflichten anzupassen, die noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Nächster Schritt

Der Gleichstellungsplan ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht: Er verbessert das Arbeitsklima, senkt die Fluktuation und stärkt den Ruf Ihres Unternehmens. Sanktionen bei Verstößen können 225.000 Euro erreichen, und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und Fördermitteln vervielfacht den wirtschaftlichen Schaden.

Bei Tecnocim Innova beraten wir Unternehmen seit mehr als 30 Jahren bei der Regelkonformität und beim Zugang zu öffentlichen Fördermitteln. Wir helfen Ihnen, Ihren Gleichstellungsplan zu erstellen, ihn im REGCON einzutragen und die verfügbaren Fördermittel für die Finanzierung zu ermitteln.

Fordern Sie Ihre kostenlose Erstanalyse an und wir sagen Ihnen genau, was Ihr Unternehmen für die Einhaltung der Vorschriften braucht.

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