Patent Box: 60 % weniger Steuern auf immaterielle Vermögenswerte
Senken Sie mit Art. 23 LIS die Besteuerung von Patenten, Software und immateriellen Vermögenswerten um 60 %. Für Unternehmen mit Tätigkeit in Spanien übernehmen wir die Berechnung des Nexus-Koeffizienten, die Dokumentation und die steuerliche Verteidigung.

60 %
Ermäßigung auf Erträge aus immateriellen Vermögenswerten
Wer kann die Patent Box in Spanien nutzen?
Jedes Unternehmen, das dem Impuesto sobre Sociedades (spanische Körperschaftsteuer) unterliegt, kann die Patent Box anwenden, unabhängig von Größe und Umsatz.
Geeignete Unternehmen
- Jedes Unternehmen, das der spanischen Körperschaftsteuer unterliegt
- Ohne Größengrenze — für KMU wie für Großunternehmen
- Für eigene Verwertung ebenso wie für Lizenzvergabe an Dritte
Begünstigte immaterielle Werte
- Erfindungspatente und Gebrauchsmuster
- Eingetragene Designs und Geschmacksmuster
- Eingetragene fortgeschrittene Software aus Forschung und Entwicklung
Voraussetzungen
- Eigene Schaffung oder wesentliche Verbesserung des Werts (Nexus-Koeffizient)
- Getrennte Kostenrechnung für jeden einzelnen Vermögenswert
- Der Lizenznehmer darf nicht in einer Steueroase ansässig sein
Steuerlicher Nutzen
- 60 % Minderung der Nettoerträge aus dem Vermögenswert
- Effektiver Satz von 10 % statt der allgemeinen 25 %
- Kombinierbar mit Steuerabzügen für F&E&I nach Art. 35 LIS
So wenden wir die Patent Box in Ihrem Unternehmen an
Prüfung der immateriellen Werte
Wir sichten das Technologieportfolio Ihres Unternehmens und ermitteln Patente, Gebrauchsmuster, eingetragene Designs und fortgeschrittene Software, die für die Patent Box in Betracht kommen.
Berechnung des Nexus-Koeffizienten
Wir bestimmen, wie stark Ihr Unternehmen an der Schaffung des Vermögenswerts direkt beteiligt war. Je mehr Eigenentwicklung, desto höher die tatsächlich anwendbare Minderung.
Dokumentation und Bewertung
Wir erstellen die technische Beschreibung, ein unabhängiges Bewertungsgutachten und die getrennte Kostenrechnung und beantragen bei Bedarf die Vorabverständigung (APA) mit der AEAT.
Anwendung und steuerliche Verteidigung
Wir tragen die Minderung in die Steuererklärung (Formular Modelo 200) ein, stimmen sie mit den Abzügen nach Art. 35 LIS ab und bereiten die Unterlagen für mögliche Prüfungen vor.
Kombination mit weiteren Steueranreizen für F&E&I
Die Patent Box wirkt am stärksten, wenn sie mit den übrigen spanischen Anreizen für F&E&I abgestimmt wird. Tecnocim übernimmt die gesamte Steuerstrategie.
Art. 35 LIS — Steuerabzüge für F&E&I
Ziehen Sie 25 % bis 42 % der Forschungsaufwendungen in der Entwicklungsphase des Vermögenswerts ab. Zu 100 % mit der Patent Box kombinierbar.
Art. 12.3 LIS — Beschleunigte Abschreibung
Freie Abschreibung für Forschungsaktiva. Sie senkt die Bemessungsgrundlage des Jahres, in dem der Vermögenswert angeschafft wird.
Art. 39.2 LIS — Steuergutschrift
Nicht genutzte Abzüge für F&E&I monetarisieren: 80 % Auszahlung in bar, ohne dass eine positive Steuerschuld nötig ist.
Hat Ihr Unternehmen Patente oder eigene Software?
Die Patent Box ist der am wenigsten genutzte Steueranreiz in Spanien. Ihr immaterieller Vermögenswert erzeugt womöglich einen Steuervorteil, den Sie noch nicht abrufen.
Kostenlose Erstanalyse anfordernUnverbindliche Prüfung Ihrer immateriellen Werte
Weitere Steuerabzüge für F&E&I
Beschleunigte Abschreibung F&E
Nutzen Sie die beschleunigte Abschreibung und die freie Abschreibung von F&E-Aktiva, um Ihre spanische Körperschaftsteuer zu senken.
Steuergutschrift F&E
Nicht genutzte Steuerabzüge für F&E&I monetarisieren: 80 % Auszahlung in bar, auch ohne positive Steuerschuld (Art. 39.2 LIS).
Verbindliches Gutachten (informe motivado)
Verbindliches Gutachten des MINECO: sichert Ihre Steuerabzüge für F&E&I gegenüber der AEAT ab. Pflicht für die Steuergutschrift.
Die Patent Box in Zahlen
60%
Minderung der Erträge aus immateriellen Werten
10%
Effektiver Steuersatz mit der Patent Box
100%
Kombinierbar mit Abzügen nach Art. 35 LIS
Häufige Fragen zur Patent Box
Die Patent Box (Art. 23 des spanischen Gesetzes 27/2014 über den Impuesto sobre Sociedades) ist eine Regelung, die 60 % der Nettoerträge aus der Lizenzierung oder Verwertung bestimmter immaterieller Vermögenswerte aus der Bemessungsgrundlage der spanischen Körperschaftsteuer herausnimmt. Erzielt Ihr Unternehmen also Lizenzerträge aus einem eigenen Patent, werden nur 40 % des Nettoertrags mit 25 % besteuert. Das entspricht einem effektiven Steuersatz von 10 %.
Die Liste ist abschließend und seit der Reform von 2018 in Art. 23 LIS festgelegt (Anpassung an den Nexus-Ansatz der OECD im Rahmen von BEPS): Erfindungspatente, Gebrauchsmuster, ergänzende Schutzzertifikate, eingetragene Designs und Geschmacksmuster sowie eingetragene fortgeschrittene Software aus Forschungsprojekten. Nicht begünstigt sind Marken, Urheberrechte an literarischen oder künstlerischen Werken und nicht patentiertes Know-how.
Die Minderung beträgt höchstens 60 %, wird aber über den Nexus-Koeffizienten angepasst. Dieser misst, wie stark Ihr Unternehmen an der Schaffung des Vermögenswerts direkt beteiligt war. Er ergibt sich aus den eigenen Aufwendungen zuzüglich der an nicht verbundene Dritte vergebenen Unteraufträge, multipliziert mit 1,3, geteilt durch sämtliche direkten Kosten der Schaffung, höchstens jedoch 1. Je mehr Eigenentwicklung, desto höher der Koeffizient und desto größer die tatsächliche Minderung.
Das Unternehmen muss den immateriellen Vermögenswert selbst geschaffen oder wesentlich verbessert haben, eine getrennte Kostenrechnung für die Erträge jedes Vermögenswerts führen, technische Unterlagen zum Forschungsursprung des Werts bereithalten und sicherstellen, dass der Lizenznehmer nicht in einer Steueroase ansässig ist. Nicht vorgeschrieben, aber sehr wirksam ist eine Vorabverständigung über die Bewertung (APA) mit der AEAT: Sie schafft die größtmögliche Rechtssicherheit.
Ja, beide Anreize sind miteinander vereinbar, und ihre Verbindung ist die wirksamste Steuerstrategie im spanischen System für F&E&I. In der Entwicklungsphase nutzen Sie die Steuerabzüge für F&E&I nach Art. 35 LIS mit 25 % bis 42 % der Forschungsaufwendungen. Sobald der Vermögenswert Erträge bringt, senkt die Patent Box die Besteuerung auf effektiv 10 %. Tecnocim stimmt beide Anreize so ab, dass der steuerliche Gesamtvorteil möglichst hoch ausfällt.
Ja, die Patent Box kennt weder eine Größen- noch eine Umsatzgrenze. Jedes Unternehmen, das der spanischen Körperschaftsteuer unterliegt, kann sie anwenden, KMU eingeschlossen. Erforderlich sind lediglich ein begünstigter immaterieller Vermögenswert — ein Patent, ein Gebrauchsmuster, ein eingetragenes Design oder fortgeschrittene Software aus Forschung und Entwicklung — sowie die Erfüllung der Anforderungen an Dokumentation und getrennte Kostenrechnung.
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