Verbindliches Gutachten: Ihre Steuerabzüge für F&E&I gegenüber der AEAT absichern
Das verbindliche Gutachten (informe motivado) ist der stärkste steuerliche Schutz für Unternehmen mit Tätigkeit in Spanien, die Steuerabzüge für F&E&I nutzen. Es wird vom spanischen Wissenschaftsministerium ausgestellt, und die AEAT kann die Einstufung Ihrer Aufwendungen danach nicht mehr in Frage stellen. Tecnocim übernimmt den gesamten Antrag: technische Projektbeschreibung, Wirtschaftsunterlagen und Begleitung bis zum Bescheid.

100%
Bindungswirkung gegenüber der AEAT
Wer braucht ein verbindliches Gutachten?
Für die Steuergutschrift nach Art. 39.2 ist das Gutachten Pflicht, und für jedes Unternehmen mit Steuerabzügen für F&E&I ist es dringend zu empfehlen.
Unternehmen mit Bedarf
- Unternehmen, die Abzüge nach Art. 39.2 LIS auszahlen lassen wollen
- Unternehmen mit laufenden oder früheren Steuerprüfungen
- Unternehmen mit hohem Volumen an Abzügen für F&E&I
Was das Gutachten bescheinigt
- Dass die Projekte Forschung oder technologische Innovation sind (Art. 35 LIS)
- Dass die zugehörigen Aufwendungen abzugsfähig sind
- Dass Personal und Tätigkeiten die gesetzlichen Kriterien erfüllen
Bindungswirkung
- Die AEAT kann die Einstufung der Aufwendungen nicht bestreiten
- Kein Prüfungsrisiko mehr bei den Abzügen für F&E&I
- Gültig für alle vom Gutachten erfassten Geschäftsjahre
Weiterer Nutzen
- Pflicht für die Steuergutschrift mit Barauszahlung (Art. 39.2 LIS)
- Erleichtert den Zugang zu öffentlicher Förderung (CDTI, ENISA)
- Technische Unterlagen sind für spätere Anträge wiederverwendbar
So wickeln wir Ihr verbindliches Gutachten ab
Analyse der F&E&I-Projekte
Wir prüfen Ihre Projekte darauf, welche als Forschung, Entwicklung oder technologische Innovation im Sinne von Art. 35 LIS gelten. Dabei bestimmen wir die abzugsfähigen Aufwendungen und das Forschungspersonal.
Technische Projektbeschreibung
Wir erstellen die technische Beschreibung nach den Kriterien des MINECO: Projektdarstellung, technologische Neuheit, wissenschaftliche Unsicherheit, Methodik und erreichte Fortschritte.
Einreichung beim MINECO
Wir reichen den vollständigen Antrag beim spanischen Ministerium für Wissenschaft und Innovation ein, zusammen mit der technischen Beschreibung, den Wirtschaftsunterlagen und den Nachweisen zum Forschungspersonal.
Begleitung bis zum Bescheid
Wir verfolgen den Vorgang, beantworten Nachfragen des MINECO und begleiten Sie, bis das verbindliche Gutachten vorliegt.
Verbindliches Gutachten oder ENAC-Zertifizierung: was brauchen Sie?
Es gibt zwei Wege, F&E&I-Tätigkeiten gegenüber der spanischen Steuerbehörde nachzuweisen. Die Wahl hängt von Ihrem Risiko ab und davon, ob Sie die Steuergutschrift brauchen.
100%
Bindend für die AEAT
Verbindliches Gutachten
Spanisches Wissenschaftsministerium (MINECO)
- Ausgestellt vom Ministerium für Wissenschaft und Innovation
- Bindend: Die AEAT kann die Einstufung nicht bestreiten
- Pflicht für den Antrag auf die Steuergutschrift (Art. 39.2 LIS)
- Deckt Projekt, Aufwendungen und Forschungspersonal ab
- Höchste Rechtssicherheit, aber längere Frist (6–12 Monate)
Gültig
Nicht bindend für die AEAT
ENAC-Zertifizierung
Von ENAC akkreditierte Stelle
- Ausgestellt von einer privaten, von ENAC akkreditierten Stelle
- Nicht bindend: Die AEAT kann die Einstufung ablehnen
- Nicht gültig für die Steuergutschrift (Art. 39.2 LIS)
- Schnelleres Verfahren und in der Regel geringere Kosten
- Passend, wenn keine Auszahlung nötig ist und das Risiko gering bleibt
Brauchen Sie ein Gutachten für Ihre Steuerabzüge für F&E&I?
Wir prüfen Ihre steuerliche Lage und Ihre F&E&I-Projekte und empfehlen Ihnen den passenden Nachweisweg. Ergebnis in 48 Stunden.
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Umfassende Beratung zu Steuerabzügen für Forschung und technologische Innovation: Art. 35 LIS, verbindliches Gutachten und ENAC-Zertifizierung.
Das verbindliche Gutachten in Zahlen
100%
Bindend für die AEAT (Einstufung steht fest)
25-42%
Abzug für Forschung, durch das Gutachten abgesichert
6–12 Monate
Durchschnittliche Dauer bis zum Gutachten
0
Verlorene Prüfungen mit verbindlichem Gutachten
Häufige Fragen zum verbindlichen Gutachten
Das verbindliche Gutachten ist eine Bescheinigung des spanischen Ministeriums für Wissenschaft und Innovation (MINECO). Sie bestätigt, dass die Projekte eines Unternehmens Forschung, Entwicklung oder technologische Innovation im Sinne von Art. 35 des Gesetzes über den Impuesto sobre Sociedades (spanische Körperschaftsteuer) darstellen. Entscheidend ist die Bindungswirkung gegenüber der AEAT: Die spanische Steuerbehörde kann weder die Einstufung der Aufwendungen noch die Art der Tätigkeiten in Frage stellen. Für Unternehmen, die Steuerabzüge für F&E&I nutzen, ist das der stärkste verfügbare Schutz.
Für den Regelweg nach Art. 35 LIS, also die Verrechnung des Abzugs mit der Steuerschuld, ist es nicht Pflicht. Pflicht ist es dagegen für den Antrag auf die Steuergutschrift nach Art. 39.2 LIS, also für die Auszahlung der Abzüge in bar. Darüber hinaus ist es jedem Unternehmen mit hohem Abzugsvolumen dringend zu empfehlen, denn es beseitigt das Risiko vollständig, dass die AEAT die Einstufung der Aufwendungen in einer Prüfung ablehnt.
Die durchschnittliche Dauer beträgt 6 bis 12 Monate ab Einreichung des vollständigen Antrags beim MINECO. Das Verfahren umfasst die technische Bewertung des Projekts durch die Fachteams des Ministeriums und kann zusätzliche Unterlagen oder Erläuterungen erfordern. Tecnocim beantwortet Rückfragen des MINECO umgehend, um die Fristen kurz zu halten. Empfehlenswert ist, den Antrag möglichst bald nach Abschluss des Geschäftsjahres zu stellen.
Der entscheidende Unterschied ist die Bindungswirkung. Das vom MINECO ausgestellte Gutachten bindet die AEAT: Die Steuerbehörde kann die Einstufung nicht bestreiten. Die ENAC-Zertifizierung einer privaten akkreditierten Stelle bindet dagegen nicht: Die AEAT kann anderer Auffassung sein und die Einstufung in einer Prüfung ablehnen. Für die Steuergutschrift nach Art. 39.2 LIS zählt allein das Gutachten. Die ENAC-Zertifizierung ist schneller und günstiger, bietet aber weniger Rechtssicherheit.
Die Kosten hängen davon ab, wie komplex die F&E&I-Projekte sind und wie viele davon dokumentiert werden müssen. Tecnocim nennt nach der kostenlosen Erstanalyse einen Festpreis. Die Kosten des Gutachtens werden durch die gewonnene Steuersicherheit deutlich aufgewogen: Eine ungünstige Prüfung der Abzüge für F&E&I kann bedeuten, dass die genutzten Abzüge vollständig zurückzuzahlen sind, zuzüglich Verzugszinsen und möglicher Sanktionen.
Ja. Ein Gutachten lässt sich auch für bereits abgeschlossene Geschäftsjahre beantragen, solange sie noch nicht verjährt sind (allgemeine Frist von 4 Jahren). Das ist besonders nützlich, wenn ein Unternehmen Abzüge für F&E&I ohne Zertifizierung genutzt hat und sie nachträglich absichern will, oder wenn es die Steuergutschrift nach Art. 39.2 für aufgelaufene Abzüge früherer Jahre beantragen möchte. Tecnocim prüft die offenen Geschäftsjahre und empfiehlt Ihnen den wirtschaftlichsten Weg zum Nachweis.
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