Beschleunigte Abschreibung von F&E-Aktiva: senken Sie Ihre Körperschaftsteuer
Nutzen Sie die amortización acelerada (beschleunigte Abschreibung) und die freie Abschreibung Ihrer F&E-Aktiva, um die Bemessungsgrundlage des Impuesto sobre Sociedades (spanische Körperschaftsteuer) zu senken. Tecnocim begleitet Unternehmen mit Tätigkeit in Spanien von Anfang bis Ende.

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Abschreibungssatz für ERD-Unternehmen
Wer kann die beschleunigte Abschreibung nutzen?
Es gibt zwei Regelungen: eine für kleine Unternehmen (ERD) und eine für jedes Unternehmen mit F&E-Aktiva.
Geeignete Unternehmen
- Jedes Unternehmen mit Forschungstätigkeit (freie Abschreibung)
- KMU mit einem Umsatz unter 10 Mio. € (beschleunigte Abschreibung ERD)
- Keine offenen Steuerverbindlichkeiten
Begünstigte Aktiva
- Neue Maschinen und Laborausstattung
- Software für Forschung, Simulation und Konstruktion
- Prototypen, Werkzeuge und Prüfeinrichtungen
Steuerliche Varianten
- Beschleunigte Abschreibung ERD: Satz x2 (Art. 103 LIS)
- Freie Abschreibung für Forschung: 100 % im Jahr 1 (Art. 12.3 LIS)
- Forschungsgebäude: lineare Abschreibung über 10 Jahre
Ergebnis für Ihr Unternehmen
- Frühere Minderung der Bemessungsgrundlage
- Kombinierbar mit Abzügen nach Art. 35 LIS (bis 42 %)
- Besserer Cashflow: Finanzierung ohne Kosten
So optimieren wir die Abschreibung Ihrer F&E-Aktiva
Bestandsaufnahme der F&E-Aktiva
Wir sichten Ihr Anlagevermögen und ermitteln die Vermögenswerte, die für die beschleunigte oder die freie Abschreibung in Betracht kommen, und vergleichen die heutige Abschreibung mit dem steuerlichen Potenzial.
Steuerliche Einstufung
Wir bestimmen, welche Aktiva unter Art. 103 LIS fallen (ERD, Satz x2) und welche unter Art. 12.3 (freie Abschreibung für Forschung, 100 %), und legen den Anteil der betrieblichen Nutzung fest.
Optimierungsplan
Wir entwerfen die Abschreibungsstrategie mit der höchsten Steuerersparnis und stimmen sie mit den Abzügen nach Art. 35 LIS ab, um Doppelungen zu vermeiden und die abzugsfähige Basis zu erhalten.
Umsetzung und Verteidigung
Wir übernehmen die außerbilanziellen Korrekturen im Formular Modelo 200 und bereiten die Nachweise für mögliche Prüfungen der AEAT vor.
Zwei Regelungen, ein Ziel
Das Gesetz bietet zwei Wege, Ihre Aktiva schneller abzuschreiben. Tecnocim hilft Ihnen, die beste Kombination zu wählen.
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Satz
Beschleunigte Abschreibung ERD
Art. 103 des Gesetzes 27/2014 (LIS)
- Höchstsatz der amtlichen Tabellen mit 2 multipliziert
- Für kleine Unternehmen mit einem Umsatz unter 10 Mio. €
- Gilt für neue, betrieblich genutzte Vermögenswerte
- Kein unmittelbarer Bezug zu Forschungstätigkeiten nötig
- Außerbilanzielle Korrektur im Modelo 200 (Felder 00313/00314)
100%
Abschreibbar
Freie Abschreibung für Forschung
Art. 12.3 des Gesetzes 27/2014 (LIS)
- Abschreibung von 100 % des Werts im gewählten Geschäftsjahr
- Für jedes Unternehmen, ohne Umsatzgrenze
- Nur für Sach- und immaterielle Anlagen, die der Forschung dienen
- Forschungsgebäude: Sonderregel, linear über 10 Jahre
- Außerbilanzielle Korrektur im Modelo 200 (Felder 00306/00308)
Wie viel bringt Ihnen die beschleunigte Abschreibung?
Jede Investition in F&E-Aktiva ist eine Gelegenheit, die Steuerlast zu senken. Wir prüfen Ihr Anlagevermögen und beziffern die Ersparnis in 48 Stunden.
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Weitere Steuerabzüge für Innovation
Steuergutschrift F&E
Nicht genutzte Steuerabzüge für F&E&I monetarisieren: 80 % Auszahlung in bar, auch ohne positive Steuerschuld (Art. 39.2 LIS).
Verbindliches Gutachten (informe motivado)
Sichern Sie Ihre Steuerabzüge für F&E&I gegenüber der AEAT mit dem verbindlichen Gutachten des MINECO ab. Pflicht für die Steuergutschrift.
Steuerabzüge für F&E&I
Umfassende Beratung zu Steuerabzügen für Forschung und technologische Innovation: Art. 35 LIS, verbindliches Gutachten und ENAC-Zertifizierung.
Beschleunigte Abschreibung in Zahlen
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Höchstsatz für ERD-Unternehmen (Art. 103 LIS)
100%
Im Jahr 1 abschreibbar bei F&E-Aktiva (Art. 12.3 LIS)
< 10 Mio. €
Umsatzgrenze für die ERD-Regelung
42%
Höchster kombinierbarer Abzug für Forschung (Art. 35 LIS)
Häufige Fragen zur beschleunigten Abschreibung
Die beschleunigte Abschreibung ist ein Steueranreiz, mit dem Unternehmen die Kosten ihrer Vermögenswerte schneller abziehen können, als es die amtlichen Tabellen zum Impuesto sobre Sociedades (spanische Körperschaftsteuer) vorsehen. Für kleine Unternehmen mit einem Umsatz unter 10 Millionen Euro erlaubt Art. 103 LIS, den Höchstsatz der linearen Abschreibung mit 2 zu multiplizieren. Die Bemessungsgrundlage sinkt dadurch früher: Die Steuerersparnis verschiebt sich in die ersten Nutzungsjahre des Vermögenswerts und setzt Mittel für neue Investitionen frei.
Es sind zwei getrennte Regelungen. Die beschleunigte Abschreibung (Art. 103 LIS) verdoppelt den Höchstsatz der Tabellen und gilt für jeden neuen Vermögenswert eines kleinen Unternehmens (ERD). Die freie Abschreibung für Forschung (Art. 12.3 Buchstaben b und c LIS) geht weiter: Sie erlaubt, 100 % des Werts in einem frei gewählten Jahr abzuschreiben, ohne jede Tabelle, allerdings nur für Anlagen, die ausschließlich Forschung und Entwicklung dienen. Dieser zweite Weg steht jedem Unternehmen offen, unabhängig von seiner Größe.
Begünstigt sind Sachanlagen und immaterielle Anlagen mit Ausnahme von Gebäuden, sofern sie Forschung und Entwicklung dienen. Dazu zählen Laborausstattung, Maschinen für den Prototypenbau, Software für Simulation und Konstruktion, Mess- und Prüfinstrumente sowie aktivierte Forschungsaufwendungen im immateriellen Anlagevermögen. Für Gebäude, die der Forschung dienen, gilt eine Sonderregel: Sie können linear über höchstens 10 Jahre abgeschrieben werden.
Ja, beide Instrumente sind vereinbar, verlangen aber fachliche Planung. Entscheidend ist die Korrektur der Abzugsbasis: Schreibt ein Unternehmen ein F&E-Aktivum frei ab, muss der Überhang der steuerlichen über die handelsrechtliche Abschreibung von der Basis des Abzugs nach Art. 35 abgezogen werden. Je höher also die freie Abschreibung, desto kleiner die Basis, auf die der Abzug von 25–42 % berechnet wird. Tecnocim stimmt beide Instrumente so ab, dass die Gesamtersparnis möglichst hoch ausfällt.
Es sind drei Bedingungen zu erfüllen: (1) Der Umsatz des Vorjahres darf 10 Millionen Euro nicht übersteigen. (2) Die Vermögenswerte müssen neu und betrieblich genutzt sein. (3) Sie müssen dem Unternehmen in einem Steuerzeitraum zur Verfügung gestellt worden sein, in dem es als ERD gilt. Der Überhang der steuerlichen über die handelsrechtliche Abschreibung wird als außerbilanzielle Korrektur im Formular Modelo 200 erfasst.
Ausgangspunkt ist der Höchstsatz der amtlichen Tabellen. Bei Maschinen mit einem Satz von 12 % kann ein kleines Unternehmen bis zu 24 % pro Jahr ansetzen. Bei einem Vermögenswert von 100.000 € bedeutet das im ersten Jahr 12.000 € zusätzliche Minderung der Bemessungsgrundlage. Bei einem Steuersatz von 25 % entspricht das einer sofortigen Ersparnis von 3.000 €. Mit der freien Abschreibung für Forschung ließen sich die vollen 100.000 € bereits im Jahr 1 abziehen, was die Steuerschuld dieses Jahres um bis zu 25.000 € senkt.
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