Steuergutschrift F&E: Machen Sie aus Ihren Abzügen Liquidität
Wenn Ihr Unternehmen Steuerabzüge für F&E&I erzeugt, aber im Impuesto sobre Sociedades (spanische Körperschaftsteuer) keine ausreichende Steuerschuld hat, können Sie diese Abzüge nach Art. 39.2 LIS in bar ausgezahlt bekommen. Tecnocim übernimmt den gesamten Ablauf für Unternehmen mit Tätigkeit in Spanien: verbindliches Gutachten, Antrag und Auszahlung.

80%
Auszahlung des erzeugten Abzugs
Wer kann die Steuergutschrift für F&E beantragen?
Mit der Steuergutschrift werden offene Steuerabzüge für F&E&I zu Geld, auch ohne positive Steuerschuld im Impuesto sobre Sociedades.
Geeignete Unternehmen
- Jedes Unternehmen mit nicht genutzten Abzügen für F&E&I
- Start-ups und Unternehmen mit Verlusten und Innovationstätigkeit
- Unternehmen mit aufgelaufenen Steuergutschriften aus Vorjahren
Voraussetzungen nach Art. 39.2 LIS
- Mindestens 1 Jahr seit der Körperschaftsteuererklärung vergangen
- Verbindliches Gutachten des MINECO liegt vor
- Durchschnittliche Belegschaft oder F&E&I-Aufwand gehalten
Ablauf der Auszahlung
- Auszahlung von 80 % des erzeugten Abzugs (Abschlag von 20 %)
- Grenze von 1 Million Euro pro Jahr (3 Mio. € bei F&E)
- Direkte Erstattung durch die AEAT, auch ohne positive Steuerschuld
Ergebnis für Ihr Unternehmen
- Sofortige Liquidität aus bereits geleisteter Innovationsarbeit
- Finanzierung der Forschung ohne Finanzierungskosten
- Kombinierbar mit Beitragsermäßigungen zur Sozialversicherung für Forschungspersonal
So wickeln wir Ihre Steuergutschrift für F&E ab
Analyse der Abzüge
Wir prüfen Ihre Erklärungen zur spanischen Körperschaftsteuer, ermitteln die erzeugten und nicht genutzten Steuerabzüge für F&E&I und stellen fest, ob sie die Voraussetzungen von Art. 39.2 LIS erfüllen.
Verbindliches Gutachten
Wir beantragen das verbindliche Gutachten (informe motivado) beim spanischen Wissenschaftsministerium. Dieses Gutachten sichert die Einstufung der Aufwendungen als Forschung, Entwicklung oder technologische Innovation gegenüber der AEAT ab.
Antrag auf die Steuergutschrift
Sobald das Gutachten vorliegt und die gesetzliche Frist abgelaufen ist, stellen wir in der Steuererklärung den Antrag auf Auszahlung der Steuergutschrift und berücksichtigen dabei den gesetzlichen Abschlag von 20 %.
Auszahlung und Begleitung
Wir verfolgen die Erstattung durch die spanische Steuerbehörde (AEAT) und begleiten Sie bei möglichen Nachfragen oder Prüfungen. Die Auszahlung erfolgt als direkte Steuererstattung.
Zwei Wege, Ihre Steuerabzüge für F&E&I zu nutzen
Je nach steuerlicher Lage verrechnen Sie den Abzug mit der Steuerschuld oder lassen ihn sich direkt auszahlen. Tecnocim zeigt Ihnen den wirtschaftlicheren Weg.
25-42%
Abzug
Verrechnung mit der Steuerschuld
Art. 35 LIS — Regelweg
- Abzug von 25 % für Forschung und 12 % für technologische Innovation
- Bis zu 42 %, wenn der F&E-Aufwand 10 % des Umsatzes übersteigt
- Setzt eine ausreichende positive Steuerschuld voraus
- Ohne Steuerschuld läuft der Abzug bis zu 18 Jahre weiter
- Ohne verbindliches Gutachten möglich, aber empfehlenswert
80%
Auszahlung in bar
Steuergutschrift (Cash-back)
Art. 39.2 LIS — Auszahlung
- Auszahlung von 80 % des erzeugten Abzugs (Abschlag 20 %)
- Keine positive Steuerschuld nötig: Auszahlung auch bei Verlusten
- Jahresgrenze: 1 Mio. € (Innovation) oder 3 Mio. € (Forschung)
- Verbindliches Gutachten des MINECO erforderlich
- Direkte Erstattung durch die AEAT als Steuerrückzahlung
Wie viel bringen Ihnen Ihre Steuerabzüge für F&E&I?
Jeder Euro, den Sie in Forschung und Innovation stecken, kann zu sofortiger Liquidität werden. Wir analysieren Ihre offenen Abzüge und berechnen die erstattungsfähige Steuergutschrift.
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Weitere Steuerabzüge für Innovation
Beschleunigte Abschreibung F&E
Nutzen Sie die beschleunigte Abschreibung und die freie Abschreibung von F&E-Aktiva, um Ihre spanische Körperschaftsteuer zu senken.
Verbindliches Gutachten (informe motivado)
Sichern Sie Ihre Steuerabzüge für F&E&I gegenüber der AEAT mit dem verbindlichen Gutachten des MINECO ab. Pflicht für die Steuergutschrift.
Steuerabzüge für F&E&I
Umfassende Beratung zu Steuerabzügen für Forschung und technologische Innovation: Art. 35 LIS, verbindliches Gutachten und ENAC-Zertifizierung.
Die Steuergutschrift für F&E in Zahlen
80%
Auszahlung des erzeugten Abzugs (Art. 39.2 LIS)
3 M€
Jahresgrenze für Abzüge aus Forschung
1 M€
Jahresgrenze für technologische Innovation
18 Jahre
Höchstfrist zur Nutzung offener Abzüge
Häufige Fragen zur Steuergutschrift für F&E
Die Steuergutschrift für F&E erlaubt es Unternehmen, sich Steuerabzüge für F&E&I in bar auszahlen zu lassen, die sie mangels ausreichender Steuerschuld im Impuesto sobre Sociedades (spanische Körperschaftsteuer) nicht verrechnen konnten. Geregelt ist sie in Art. 39.2 des spanischen Gesetzes 27/2014 über die Körperschaftsteuer: Das Unternehmen erhält von der AEAT eine direkte Erstattung in Höhe von 80 % des erzeugten Abzugs, es wird also ein Abschlag von 20 % auf den Abzugsbetrag vorgenommen. Besonders nützlich ist das für Start-ups, Unternehmen mit Verlusten und Firmen mit hohen Forschungsinvestitionen, die mehr Abzug erzeugen, als sie verrechnen können.
Es sind drei Voraussetzungen: (1) Seit Abgabe der Steuererklärung, in der der Abzug entstanden ist, muss mindestens 1 Jahr vergangen sein. (2) Es muss ein verbindliches Gutachten des spanischen Ministeriums für Wissenschaft und Innovation vorliegen, das die Aufwendungen als Forschung, Entwicklung oder technologische Innovation einstuft. (3) Die durchschnittliche Belegschaft oder alternativ der F&E&I-Aufwand muss gegenüber dem Vorjahr gehalten werden. Sind alle drei erfüllt, kann das Unternehmen die Auszahlung beantragen.
Ausgezahlt werden 80 % des erzeugten Abzugs. Erzeugt ein Unternehmen beispielsweise einen Abzug von 100.000 Euro für Forschung (25 % von 400.000 Euro förderfähigem Aufwand), erhält es 80.000 Euro als direkte Erstattung der spanischen Steuerbehörde. Die restlichen 20 % entfallen als Preis für die sofortige Auszahlung. Die Jahresgrenzen liegen bei 3 Millionen Euro für Abzüge aus Forschung und Entwicklung sowie bei 1 Million Euro für technologische Innovation, beide sind kombinierbar.
Ja. Die Steuergutschrift nach Art. 39.2 LIS ist mit den Beitragsermäßigungen von 40 % zur spanischen Sozialversicherung für Forschungspersonal vereinbar. Beide Anreize setzen an unterschiedlichen Stellen an: Die Ermäßigungen senken die Sozialbeiträge, die Steuergutschrift zahlt Abzüge aus der Körperschaftsteuer aus. Tecnocim steuert beide Instrumente aufeinander abgestimmt, damit die Gesamtersparnis möglichst hoch ausfällt.
Das verbindliche Gutachten (informe motivado) ist ein Dokument des spanischen Ministeriums für Wissenschaft und Innovation. Es bestätigt, dass die Aufwendungen eines Unternehmens auf Forschung, Entwicklung oder technologische Innovation im Sinne von Art. 35 LIS entfallen. Das Gutachten bindet die spanische Steuerbehörde (AEAT): Sie kann die Einstufung der Aufwendungen nicht mehr in Frage stellen. Für den Antrag auf die Steuergutschrift nach Art. 39.2 ist es Pflicht, und für jedes Unternehmen mit Abzügen für F&E&I ist es empfehlenswert, weil es das Prüfungsrisiko beseitigt.
Ja. Nicht genutzte Steuerabzüge für F&E&I bleiben bis zu 18 Jahre lang bestehen. Wenn Sie in früheren Geschäftsjahren Abzüge erzeugt haben und sie mangels Steuerschuld nicht verrechnen konnten, können Sie deren Auszahlung über die Steuergutschrift beantragen, sofern die Voraussetzungen von Art. 39.2 erfüllt sind. Tecnocim sieht die Erklärungen früherer Jahre durch und findet erstattungsfähige Abzüge, die im Unternehmen übersehen wurden.
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