Beitragsermäßigungen für unbefristete Verträge: weniger Sozialversicherungsbeiträge
Wir wickeln für Unternehmen mit Tätigkeit in Spanien die Ermäßigungen des Real Decreto-ley 1/2023 für unbefristete Verträge ab: bis zu 128 €/Monat über 4 Jahre für schutzbedürftige Gruppen, Langzeitarbeitslose und Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt.

128 €/Monat
Ermäßigung je vorrangiger Zielgruppe
Welche Ermäßigungen gibt es für unbefristete Verträge?
Das RDL 1/2023 fasst alle Einstellungsanreize in festen Monatsbeträgen zusammen. Die Ermäßigung wird automatisch im System der Direktabrechnung der TGSS angewandt.
Berechtigte Unternehmen
- Jedes Unternehmen mit Beschäftigten im allgemeinen System der SV
- Keine offenen Verbindlichkeiten bei AEAT und Sozialversicherung
- Registrierter Gleichstellungsplan (ab 50 Beschäftigten)
- Keine unrechtmäßigen Kündigungen geförderter Verträge in 12 Monaten
Begünstigte Personengruppen
- Langzeitarbeitslose (über 12 Monate beim SEPE gemeldet)
- Opfer geschlechtsspezifischer oder sexueller Gewalt
- Personen mit Risiko sozialer Ausgrenzung
- Personen mit eingeschränkter geistiger Leistungsfähigkeit (20–32 %)
Beträge je Personengruppe
- Arbeitslos <45 Jahre: 110 €/Monat × 36 Monate
- Arbeitslos ≥45 oder Frauen: 128 €/Monat × 36 Monate
- Opfer von Gewalt oder Terrorismus: 128 €/Monat × 48 Monate
- Soziale Eingliederung: 147 €/Monat im 1. Jahr
Zentrale Bedingungen
- Beschäftigung mindestens 3 Jahre erhalten (Art. 9)
- Ermäßigungen sind untereinander unvereinbar (Art. 12)
- Grenze von 60 % der Lohnkosten mit anderen Fördermitteln
- Teilzeit: anteilige Ermäßigung (mindestens 50 %)
So wickeln wir Ihre Ermäßigungen bei Einstellungen ab
Analyse der Belegschaft
Wir prüfen Ihre Personalstruktur und Ihre laufenden Auswahlverfahren, um zu erkennen, welche Einstellungen einen Anspruch auf Ermäßigung begründen. Wir berechnen die erwartete Ersparnis, bevor der Vertrag geschlossen wird.
Prüfung der Voraussetzungen
Wir kontrollieren, ob das Unternehmen alle Anforderungen erfüllt: keine offenen Verbindlichkeiten bei AEAT und TGSS, gültiger Gleichstellungsplan, keine unrechtmäßigen Kündigungen geförderter Verträge in den letzten 12 Monaten.
Anmeldung und Codierung bei der TGSS
Wir melden die Person im System der Direktabrechnung mit den richtigen Schlüsseln für die jeweilige Personengruppe an. Vorgänge und Rückfragen wickeln wir bei Bedarf über CASIA ab.
Betreuung über 3 bis 4 Jahre
Wir überwachen die dauerhafte Erfüllung der Voraussetzungen während des gesamten Zeitraums der Ermäßigung. Wir warnen Sie bei jeder Lage, die den Anspruch gefährden könnte.
Wie viel können Sie bei den Sozialversicherungsbeiträgen sparen?
Eine geförderte unbefristete Einstellung bringt je Person eine Ersparnis von 3.960 € bis 6.300 € über den Zeitraum der Ermäßigung, also 3 bis 4 Jahre. Planen Sie Einstellungen?
Mögliche Ersparnis berechnenKostenlose Erstanalyse, unverbindlich
Weitere Leistungen zu Beitragsermäßigungen
Dualer Ausbildungsvertrag
Ermäßigungen von bis zu 199 €/Monat bei Ausbildungsverträgen: 91 € Arbeitgeber + 28 € Arbeitnehmer + Betreuung.
Ermäßigungen bei Behinderung
Bis zu 6.300 €/Jahr an Beitragsermäßigungen und 12.000 € Steuerabzug für die Einstellung von Menschen mit Behinderung.
Forschungspersonal F&E&I
40 % Ermäßigung auf die Sozialversicherungsbeiträge für Forschungspersonal: Ermittlung, Nachweise und Abwicklung.
Geförderte unbefristete Einstellung in Zahlen
128 €/Monat
Höchste Ermäßigung je vorrangiger Personengruppe
4 Jahre
Höchstdauer der Ermäßigung
3.960-6.300 €
Geschätzte Gesamtersparnis je Vertrag
+30 Jahre
Erfahrung von Tecnocim mit Beschäftigungsanreizen
Häufige Fragen zu Ermäßigungen bei unbefristeten Verträgen
Das Real Decreto-ley 1/2023, in Kraft seit dem 1. September 2023, fasst alle Einstellungsanreize in einem einzigen Rechtsrahmen mit festen Monatsbeträgen zusammen. Die Ermäßigungen für unbefristete Verträge gelten für sechs Hauptgruppen: Langzeitarbeitslose (110–128 €/Monat über 36 Monate), Frauen als Opfer geschlechtsspezifischer oder sexueller Gewalt (128 €/Monat über 48 Monate), Opfer des Terrorismus (128 €/Monat über 48 Monate), Personen mit Risiko sozialer Ausgrenzung (128–147 €/Monat über 48 Monate), Personen mit eingeschränkter geistiger Leistungsfähigkeit (128 €/Monat über 48 Monate) und nach dauerhafter Erwerbsminderung wieder eingestellte Beschäftigte (138 €/Monat über 24 Monate).
Das hängt von der Personengruppe ab. Bei einer langzeitarbeitslosen Person über 45 Jahre beträgt die Ermäßigung 128 €/Monat über 3 Jahre, insgesamt also 4.608 €. Bei einem Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt ergeben 128 €/Monat über 4 Jahre eine Ersparnis von 6.144 €. Der Arbeitgeberbeitrag für allgemeine Risiken liegt bei 23,60 % des Bruttolohns (Verordnung PJC/178/2025); die Ermäßigung kann damit zwischen 6 % und 15 % der gesamten Personalkosten im geförderten Zeitraum ausmachen. Bei der Umwandlung eines Ausbildungsvertrags in einen unbefristeten Vertrag beträgt die Ermäßigung 128 €/Monat für Männer und 147 €/Monat für Frauen über 36 Monate.
Das Unternehmen darf keine offenen Verbindlichkeiten gegenüber der AEAT und der spanischen Sozialversicherung haben, darf nicht von öffentlichen Anreizen ausgeschlossen sein, darf in den vorangegangenen 12 Monaten keine unrechtmäßigen Kündigungen geförderter Verträge ausgesprochen haben, muss ab 50 Beschäftigten einen registrierten Gleichstellungsplan vorweisen und sich verpflichten, die Person mindestens 3 Jahre lang angemeldet zu halten (Art. 9 des RDL 1/2023). Wird diese Haltefrist verletzt, sind alle erhaltenen Beträge samt Zuschlägen und Verzugszinsen zurückzuzahlen.
Nein. Die Grundregel des RDL 1/2023 lautet, dass die dort vorgesehenen Ermäßigungen untereinander unvereinbar sind: Je Vertrag lässt sich nur eine Ermäßigung anwenden (Art. 12). Treffen weitere Fördermittel für denselben Zweck zusammen, darf die Summe außerdem 60 % der jährlichen Lohnkosten des geförderten Vertrags nicht übersteigen. Die wichtigste Ausnahme ist die Vereinbarkeit der Ermäßigung beim dualen Ausbildungsvertrag mit der Ermäßigung für die Betreuung. Sehr wohl vereinbar sind die Ermäßigungen bei Einstellungen dagegen mit den Abzügen nach Art. 35 LIS: Die Steuerabzüge für F&E&I lassen sich parallel nutzen.
Die wichtigste Änderung war der Wechsel von prozentualen Ermäßigungen, die bis zu 100 % des Beitrags erreichen konnten, hin zu festen Monatsbeträgen in Euro. Das macht das System besser planbar, beseitigt aber die früher möglichen Ermäßigungen von 100 %. Das RDL 1/2023 hat außerdem in einem einzigen Text zusammengeführt, was zuvor über Dutzende Gesetze verstreut war, und dabei das spanische Gesetz 43/2006 teilweise aufgehoben. Neu ist zudem die ausdrückliche Pflicht, die Beschäftigung 3 Jahre lang zu erhalten, als allgemeine Bedingung für alle Ermäßigungen.
Die Dauer richtet sich nach der Personengruppe: 36 Monate, also 3 Jahre, bei Langzeitarbeitslosen und bei der Umwandlung von Verträgen; 48 Monate, also 4 Jahre, bei Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, Opfern des Terrorismus, Personen mit Risiko sozialer Ausgrenzung und Personen mit eingeschränkter geistiger Leistungsfähigkeit; und 24 Monate bei Wiedereinstellung nach dauerhafter Erwerbsminderung. Die Frist beginnt mit dem Startdatum des unbefristeten Vertrags oder der Umwandlung. Bei Teilzeitverträgen ab 50 % der Arbeitszeit wird die Ermäßigung anteilig gekürzt.
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