Ermäßigungen bei Behinderung

Ermäßigungen für die Einstellung von Menschen mit Behinderung

Bis zu 6.300 €/Jahr an Beitragsermäßigungen zur Sozialversicherung und 12.000 € Abzug beim Impuesto sobre Sociedades (spanische Körperschaftsteuer) je Beschäftigtem mit Behinderung. Wir steuern die Ermäßigungen, den Steuerabzug und die Erfüllung der Pflichtquote nach dem spanischen Behindertengesetz (LGD).

Vielfältiges und inklusives Team bei der Arbeit in einem modernen Büro mit Beratern von Tecnocim

6.300 €

Höchste Jahresermäßigung je Beschäftigtem

Welche Unternehmen können profitieren?

Die Ermäßigungen bei Behinderung und der Abzug nach Art. 38 LIS sind vereinbar und lassen sich für dieselbe Person kombinieren.

Berechtigte Unternehmen

  • Jedes spanische Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche
  • Keine offenen Pflichten bei Steuern und Sozialversicherung
  • Für Art. 38 LIS: Steuerpflichtige des Impuesto sobre Sociedades

Förderfähige Verträge

  • Erste unbefristete Verträge mit Menschen mit Behinderung
  • Umwandlung befristeter Verträge in unbefristete
  • Befristete Verträge zur Beschäftigungsförderung (mindestens 12 Monate)

Beitragsermäßigungen (unbefristeter Vertrag)

  • Behinderung 33–64 %: 4.500 € bis 5.700 €/Jahr je nach Profil
  • Behinderung ≥65 %: 5.100 € bis 6.300 €/Jahr je nach Profil
  • CEE: 100 % aller Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung

Steuerabzug nach Art. 38 LIS

  • 9.000 €/Person und Jahr bei Behinderung von 33–64 %
  • 12.000 €/Person und Jahr bei Behinderung ≥65 %
  • Kombinierbar mit den Beitragsermäßigungen – doppelter Anreiz

So steuern wir Ihre Ermäßigungen bei Behinderung

1

Analyse der Belegschaft und der LGD

Wir prüfen Ihre Belegschaft, den aktuellen Anteil an Beschäftigten mit Behinderung und den Grad der Erfüllung der Pflichtquote von 2 % nach der LGD. Wir zeigen ungenutzte Möglichkeiten auf.

2

Bezifferung der Anreize

Für jede Person mit Behinderung, ob bereits beschäftigt oder neu eingestellt, berechnen wir die Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen, den Abzug nach Art. 38 LIS und die verfügbaren Fördermittel des SEPE. Sie erhalten den Bericht vor der Abwicklung.

3

Abwicklung bei TGSS, SEPE und AEAT

Wir übernehmen die Meldung an die TGSS über die Beitragsmeldungen, den Antrag auf Fördermittel beim SEPE oder in Ihrer Region und die Anwendung des Abzugs nach Art. 38 beim Impuesto sobre Sociedades.

4

Betreuung und Erfüllung der LGD

Wir überwachen die Quote von 2 %, Zugänge und Abgänge, die Pflicht zum Erhalt der geförderten Verträge über 3 Jahre und alle Änderungen der Vorschriften. Bei Bedarf steuern wir die alternativen Maßnahmen.

Beträge der Ermäßigung bei unbefristeten Verträgen

Die Beträge richten sich nach dem Grad der Behinderung sowie nach Alter und Geschlecht der Person. Hinzu kommt der Abzug nach Art. 38 LIS.

Mann <45 J., Behinderung 33–64 %

4.500 €/Jahr

Frau <45 J., Behinderung 33–64 %

5.350 €/Jahr

≥45 J. (jedes Geschlecht), Behinderung 33–64 %

5.700 €/Jahr

Mann <45 J., Behinderung ≥65 %

5.100 €/Jahr

Frau <45 J., Behinderung ≥65 %

5.950 €/Jahr

≥45 J. (jedes Geschlecht), Behinderung ≥65 %

6.300 €/Jahr

Erfüllt Ihr Unternehmen die Pflichtquote von 2 %?

Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen 2 % der Stellen für Menschen mit Behinderung vorhalten. Ein Verstoß kann nach der laufenden Reform Bußgelder von bis zu 225.018 € nach sich ziehen.

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Prüfung der Erfüllung, unverbindlich

Ermäßigungen bei Behinderung in Zahlen

6.300 €

Höchste Ermäßigung je Beschäftigtem und Jahr

12.000 €

Steuerabzug je Beschäftigtem mit schwerer Behinderung

28,9%

Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung (INE, 2024)

Häufige Fragen zu Ermäßigungen bei Behinderung

Die Ermäßigungen richten sich nach Vertragsart, Grad der Behinderung sowie Alter und Geschlecht der Person. Bei unbefristeten Verträgen liegen sie zwischen 4.500 € und 6.300 € im Jahr, bei befristeten Verträgen zwischen 3.500 € und 5.300 €. Sie werden unmittelbar in den monatlichen Beitragsmeldungen an die TGSS abgezogen, ohne vorherige Genehmigung. Rechtsgrundlage sind das spanische Gesetz 43/2006 und das RDL 1/2023.

Art. 38 des spanischen Gesetzes 27/2014 über den Impuesto sobre Sociedades erlaubt einen Abzug von 9.000 € je Person und Jahr für den Nettozuwachs an Beschäftigten mit einer Behinderung von 33–64 % und von 12.000 €, wenn die Behinderung bei ≥65 % liegt. Dieser Abzug ist vollständig mit den Beitragsermäßigungen vereinbar und kumulierbar: Beide setzen an unterschiedlichen Stellen an, nämlich an der Steuer und an den Beiträgen, und lassen sich für dieselbe Person gleichzeitig nutzen.

Die LGD, das spanische Behindertengesetz nach dem Real Decreto-ley 1/2013, verpflichtet alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten, mindestens 2 % der Stellen für Menschen mit einer anerkannten Behinderung ab 33 % vorzuhalten. Berechnet wird das auf Basis der durchschnittlichen Belegschaft der vorangegangenen 12 Monate. Lässt sich die Quote nicht unmittelbar erfüllen, sind alternative Maßnahmen möglich: Aufträge an Integrationsbetriebe (centro especial de empleo) oder Spenden an Einrichtungen der beruflichen Eingliederung.

Derzeit gilt der Verstoß als schwerer Rechtsverstoß mit Bußgeldern von 751 € bis 7.500 € (LISOS, Art. 15). Im September 2025 hat das spanische Abgeordnetenhaus jedoch einen Gesetzesvorschlag angenommen, der die Sanktionen verschärft: Der Verstoß würde als sehr schwer eingestuft, mit Bußgeldern von bis zu 225.018 € und dem Ausschluss von öffentlichen Fördermitteln. Die Reform befindet sich mit Stand Mai 2026 noch im Verfahren.

Ja. Der Auftrag an einen CEE als Lieferanten von Waren oder Dienstleistungen ist eine der alternativen Maßnahmen nach dem RD 364/2005 für Unternehmen mit einer Ausnahmeerklärung. Der jährliche Mindestbetrag muss dem 3-Fachen des jährlichen IPREM je nicht besetzter Stelle entsprechen, also 21.600 € im Jahr 2025. Integrationsbetriebe erhalten eine Ermäßigung von 100 % der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und können deshalb wettbewerbsfähige Preise anbieten.

Die Beitragsermäßigungen bei Behinderung und die für Forschungspersonal in F&E&I setzen an denselben Sozialversicherungsbeiträgen an, deshalb wird in der Regel die günstigere von beiden angewandt. Der Abzug nach Art. 38 LIS für Behinderung und die Steuerabzüge für F&E&I nach Art. 35 LIS sind dagegen beim Impuesto sobre Sociedades voll miteinander vereinbar. Tecnocim prüft jeden Fall einzeln, um den Gesamtvorteil zu maximieren.

Beschäftigen Sie Menschen mit Behinderung oder müssen Sie die LGD erfüllen?

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