40 % Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge für Forschungspersonal
Unternehmen in Spanien, die Personal unbefristet und ausschließlich für F&E&I einstellen, können den Arbeitgeberbeitrag für allgemeine Risiken bis zu 3 Jahre lang um 40 % ermäßigen. Tecnocim ermittelt das begünstigte Personal, dokumentiert dessen Einsatz und übernimmt die Abwicklung bei der TGSS ab dem ersten Monat.

40%
Ermäßigung der SV-Beiträge
Für welches Personal gilt die Ermäßigung von 40 %?
Die Ermäßigung gilt für unbefristet eingestelltes Personal, das ausschließlich und in Vollzeit Tätigkeiten in F&E oder technologischer Innovation ausübt (Real Decreto 475/2014).
Begünstigtes Personal
- Forschende, Ingenieure und Techniker in F&E&I
- Ausschließlich in F&E&I tätig (bis zu 15 % für Weiterbildung oder Verbreitung)
- Mit unbefristetem Vertrag: Ermäßigung für höchstens 3 Jahre
Abgedeckte Tätigkeiten
- Grundlagenforschung und angewandte Forschung (F&E)
- Experimentelle technologische Entwicklung
- Technologische Innovation in Prozessen und Produkten
Anforderungen an den Einsatz
- Ausschließlicher Einsatz: 40 % des Beitrags für allgemeine Risiken
- Teilweiser Einsatz: von der Ermäßigung ausgeschlossen
- Nachweis von Stunden und Tätigkeiten über Arbeitsberichte
Vorteile für das Unternehmen
- Direkte Ersparnis bei den SV-Beiträgen ab dem ersten Monat
- Kombinierbar mit Abzügen nach Art. 35 LIS (für dieselbe Person nur mit Siegel PYME Innovadora)
- Ab 10 begünstigten Forschenden ist ein verbindlicher Bericht (informe motivado) nötig
So wickeln wir die Ermäßigung für Ihr Forschungspersonal ab
Ermittlung des Personals
Wir prüfen Ihre Belegschaft und ermitteln die Beschäftigten, die Tätigkeiten in F&E&I ausüben: technische Profile, zugewiesene Projekte, Vertragsart und Einsatz in der Forschung.
Nachweis des Einsatzes
Wir führen ein System zur Erfassung von Stunden und Tätigkeiten in F&E&I je Person ein. Diese Nachweise sind entscheidend, um die Ermäßigung gegenüber der TGSS und der spanischen Arbeitsinspektion zu belegen.
Abwicklung bei der TGSS
Wir übernehmen die Meldung an die Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS, spanische Sozialversicherungskasse): Kennzeichnung des begünstigten Personals in den monatlichen Meldungen TC1/TC2 und Anwendung der Ermäßigung von 40 %.
Betreuung und Aktualisierung
Wir überwachen monatlich Zugänge, Abgänge und Änderungen beim Einsatz des Forschungspersonals. Wir aktualisieren die Meldungen und berichten Ihnen jedes Quartal über die aufgelaufene Ersparnis.
Ausschließlicher Einsatz: was zählt und was nicht
Die Ermäßigung von 40 % gilt für den Arbeitgeberbeitrag für allgemeine Risiken und nur bei ausschließlichem Einsatz in F&E&I: Teileinsatz ist ausgeschlossen (Art. 3 Real Decreto 475/2014).
40%
Des Beitrags für allgemeine Risiken
Ausschließlicher Einsatz
100 % der Zeit in F&E&I
- Die Person arbeitet ausschließlich in F&E&I (bis zu 15 % für Weiterbildung, Lehre oder Verbreitung zulässig)
- 40 % Ermäßigung, 45–50 % bei Frauen oder Personen unter 30 Jahren
- Ersparnis rund 9,4 % der Beitragsgrundlage (etwa 3.780 €/Jahr bei 40.000 € brutto)
- Erfordert den Nachweis des ausschließlichen Einsatzes
- Ideal für Forschende, Leitungen von F&E-Projekten und Labortechnik
0%
Von der Ermäßigung ausgeschlossen
Teilweiser Einsatz
Ein Teil der Zeit in F&E&I
- Die Person verbindet F&E&I mit anderen Aufgaben
- Kein Anspruch auf die Ermäßigung nach Real Decreto 475/2014
- Auch Verwaltung, Marketing, allgemeine Dienste oder Leitung sind ausgeschlossen
- Die Kosten können in den Steuerabzug für F&E&I (Art. 35 LIS) einfließen
- Klare Aufgabentrennung und Stundennachweise sichern die Ermäßigung
Wie viel können Sie bei den Beiträgen für Ihr F&E&I-Personal sparen?
Jede begünstigte Person spart 40 % ihres Beitrags für allgemeine Risiken: rund 3.780 Euro im Jahr bei 40.000 Euro Bruttogehalt. Wir ermitteln das gesamte begünstigte Personal Ihrer Belegschaft.
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Weitere Ermäßigungen für Unternehmen
Beitragsermäßigungen zur Sozialversicherung
Sparen Sie 40 % der Sozialversicherungsbeiträge für Ihr Forschungspersonal in F&E&I. Wir übernehmen die Abwicklung bei der TGSS ab dem ersten Monat.
Ermäßigungen für Unternehmen
Ganzheitliche Beratung zu Beitragsermäßigungen zur Sozialversicherung: Ermittlung des begünstigten Personals, Abwicklung und Kombination mit Steuerabzügen.
Die Ermäßigung für Forschungspersonal in Zahlen
40%
Ermäßigung auf den Arbeitgeberbeitrag zur SV
3,8K €
Jährliche Ersparnis bei 40.000 € brutto (Schätzung)
3 Jahre
Höchstdauer je Forschungskraft
Monat 1
Anwendbar ab dem ersten Monat der Anmeldung
Häufige Fragen zur Ermäßigung für Forschungspersonal
Es handelt sich um eine Ermäßigung von 40 % auf den Arbeitgeberbeitrag für allgemeine Risiken zur spanischen Sozialversicherung bei unbefristeter Einstellung von Personal, das ausschließlich in F&E oder technologischer Innovation tätig ist, für höchstens 3 Jahre. Sie steigt um 5 % bei Forscherinnen und um weitere 5 % bei Personen unter 30 Jahren (kumulierbar). Geregelt ist sie im Real Decreto 475/2014 in der Fassung des Real Decreto-ley 1/2023. Sie wird unmittelbar in der monatlichen Beitragsabrechnung abgezogen.
Das Real Decreto 475/2014 legt keine bestimmten Beitragsgruppen fest: Entscheidend sind der unbefristete Vertrag und der ausschließliche Einsatz in F&E&I. Ausgeschlossen sind Personen, die nur einen Teil ihrer Arbeitszeit für F&E&I aufwenden; Personal in Verwaltung, Ressourcenmanagement, Marketing, allgemeinen Diensten oder Leitung; besondere Arbeitsverhältnisse sowie Personal, dessen Einstellung bereits mit öffentlichen Mitteln einschließlich der Arbeitgeberbeiträge finanziert wird.
Der Nachweis erfolgt über Arbeitsberichte, in denen die von jeder Person für F&E&I geleisteten Stunden erfasst werden. Zu belegen ist, dass die gesamte Arbeitszeit auf F&E&I-Projekte entfällt und Weiterbildung, Lehre oder Verbreitung höchstens 15 % ausmachen. Wer 10 oder mehr Forschende mindestens 3 Monate im Jahr begünstigt, muss der TGSS zusätzlich einen verbindlichen Bericht (informe motivado vinculante) über diesen Einsatz vorlegen. Tecnocim führt ein einfaches und nachprüfbares System ein, das den Anforderungen der TGSS und der spanischen Arbeitsinspektion entspricht.
Ja, mit einer wichtigen Einschränkung. KMU mit dem Siegel PYME Innovadora können die Ermäßigung und den Abzug nach Art. 35 LIS (Impuesto sobre Sociedades, spanische Körperschaftsteuer) für dieselbe Person anwenden. Andere Unternehmen können beide Anreize nutzen, aber nicht für dieselbe Person: Für jede Forschungskraft ist zwischen Ermäßigung und Abzug zu wählen (Art. 6 Real Decreto 475/2014). Tecnocim prüft, welche Kombination die größte Ersparnis bringt, und steuert beide Anreize abgestimmt.
Die Ersparnis hängt von der Zahl der Forschenden und ihrer Beitragsgrundlage ab. Der Arbeitgeberbeitrag für allgemeine Risiken beträgt 2026 23,60 %, die 40 % entsprechen also 9,44 % der Beitragsgrundlage: Eine Forschungskraft mit 40.000 Euro Bruttojahresgehalt bringt rund 3.780 Euro Ersparnis im Jahr (4.720 Euro bei 50 %). Ein Unternehmen mit 5 solchen Personen spart rund 18.900 Euro im Jahr, höchstens 3 Jahre je Person. Tecnocim ermittelt das gesamte begünstigte Personal, auch Profile, die das Unternehmen bisher nicht als Forschungspersonal eingestuft hatte.
Die Ermäßigung gilt ab der Anmeldung der unbefristet eingestellten Forschungskraft, sofern das Unternehmen sie bei der Anmeldung an die TGSS kennzeichnet. Es ist weder nötig, den Abschluss des Steuerjahres abzuwarten, noch eine vorherige Genehmigung einzuholen: Sie wird unmittelbar in der monatlichen Beitragsabrechnung abgezogen, höchstens 3 Jahre je Person.
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