40 % Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge für Forschungspersonal
Unternehmen mit Tätigkeit in Spanien, die Personal für F&E&I einsetzen, können 40 % des Arbeitgeberbeitrags zur spanischen Sozialversicherung ermäßigen. Tecnocim ermittelt das begünstigte Personal, dokumentiert dessen Einsatz und übernimmt die Abwicklung bei der TGSS ab dem ersten Monat.

40%
Ermäßigung der SV-Beiträge
Für welches Personal gilt die Ermäßigung von 40 %?
Die Ermäßigung gilt für Forschungspersonal in F&E&I, das den Beitragsgruppen 1 bis 4 des allgemeinen Systems der spanischen Sozialversicherung zugeordnet ist.
Begünstigtes Personal
- Forschende, Ingenieure und Techniker in F&E&I
- Zugeordnet den Beitragsgruppen 1 bis 4 des allgemeinen Systems
- Mit laufendem Arbeitsvertrag (unbefristet oder befristet)
Abgedeckte Tätigkeiten
- Grundlagenforschung und angewandte Forschung (F&E)
- Experimentelle technologische Entwicklung
- Technologische Innovation in Prozessen und Produkten
Anforderungen an den Einsatz
- Ausschließlicher Einsatz: 40 % auf den vollen Beitrag
- Teilweiser Einsatz: 40 % anteilig zu den Stunden in F&E&I
- Nachweis von Stunden und Tätigkeiten über Arbeitsberichte
Vorteile für das Unternehmen
- Direkte Ersparnis bei den SV-Beiträgen ab dem ersten Monat
- Kombinierbar mit Steuerabzügen für F&E&I (Art. 35 LIS)
- Keine Obergrenze für begünstigtes Personal je Unternehmen
So wickeln wir die Ermäßigung für Ihr Forschungspersonal ab
Ermittlung des Personals
Wir prüfen Ihre Belegschaft und ermitteln die Beschäftigten, die Tätigkeiten in F&E&I ausüben: technische Profile, zugewiesene Projekte, Beitragsgruppen und Anteil der Zeit für Forschung.
Nachweis des Einsatzes
Wir führen ein System zur Erfassung von Stunden und Tätigkeiten in F&E&I je Person ein. Diese Nachweise sind entscheidend, um die Ermäßigung gegenüber der TGSS und der spanischen Arbeitsinspektion zu belegen.
Abwicklung bei der TGSS
Wir übernehmen die Meldung an die Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS, spanische Sozialversicherungskasse): Kennzeichnung des begünstigten Personals in den monatlichen Meldungen TC1/TC2 und Anwendung der Ermäßigung von 40 %.
Betreuung und Aktualisierung
Wir überwachen monatlich Zugänge, Abgänge und Änderungen beim Einsatz des Forschungspersonals. Wir aktualisieren die Meldungen und berichten Ihnen jedes Quartal über die aufgelaufene Ersparnis.
Ausschließlicher Einsatz oder Teileinsatz
Die Ermäßigung von 40 % wird auf die Beitragsgrundlage der Person angewandt. Der Betrag hängt davon ab, ob sie ganz oder nur teilweise in F&E&I tätig ist.
40%
Auf den vollen Beitrag
Ausschließlicher Einsatz
100 % der Zeit in F&E&I
- Die Person wendet 100 % ihrer Arbeitszeit für F&E&I auf
- 40 % Ermäßigung auf die volle Beitragsgrundlage
- Höchste Ersparnis je Person (rund 4.000–8.000 €/Jahr)
- Erfordert den Nachweis des ausschließlichen Einsatzes
- Ideal für Forschende, Leitungen von F&E-Projekten und Labortechnik
40%
Anteilig zu den Stunden in F&E&I
Teilweiser Einsatz
Ein Teil der Zeit in F&E&I
- Die Person verbindet F&E&I mit anderen Aufgaben
- 40 % Ermäßigung auf den anteiligen Teil für F&E&I
- Erfordert die Erfassung der Stunden je Tätigkeit
- Üblich bei Profilen wie technischer Leitung oder Qualitätsleitung
- Der Nachweis über Arbeitsberichte ist entscheidend
Wie viel können Sie bei den Beiträgen für Ihr F&E&I-Personal sparen?
Jede begünstigte Person bedeutet eine Ersparnis von 4.000 bis 8.000 Euro im Jahr. Wir ermitteln das gesamte begünstigte Personal Ihrer Belegschaft.
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Weitere Ermäßigungen für Unternehmen
Beitragsermäßigungen zur Sozialversicherung
Sparen Sie 40 % der Sozialversicherungsbeiträge für Ihr Forschungspersonal in F&E&I. Wir übernehmen die Abwicklung bei der TGSS ab dem ersten Monat.
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Ganzheitliche Beratung zu Beitragsermäßigungen zur Sozialversicherung: Ermittlung des begünstigten Personals, Abwicklung und Kombination mit Steuerabzügen.
Die Ermäßigung für Forschungspersonal in Zahlen
40%
Ermäßigung auf den Arbeitgeberbeitrag zur SV
4-8K €
Jährliche Ersparnis je Forschungskraft (Schätzung)
Gruppen 1–4
Begünstigte Beitragsgruppen (allgemeines System)
Monat 1
Anwendbar ab dem ersten Monat der Anmeldung
Häufige Fragen zur Ermäßigung für Forschungspersonal
Es handelt sich um eine Ermäßigung von 40 % auf den Arbeitgeberbeitrag zur spanischen Sozialversicherung für Beschäftigte, die ganz oder teilweise Tätigkeiten in F&E&I ausüben. Geregelt ist sie in der 17. Zusatzbestimmung des Real Decreto-ley 2/2023, zuvor in Art. 2 des RDL 475/2014. Sie gilt für Personal der Beitragsgruppen 1 bis 4 des allgemeinen Systems: Ingenieure, Akademiker, technische Ingenieure und Fachkräfte mit Abschluss. Die Ermäßigung wird unmittelbar in den Meldungen TC1/TC2 abgezogen.
Die Beitragsgruppen 1 bis 4 des allgemeinen Systems der spanischen Sozialversicherung: Gruppe 1 (Ingenieure und Akademiker), Gruppe 2 (technische Ingenieure, Sachverständige und Fachkräfte mit Abschluss), Gruppe 3 (Leitungen in Verwaltung und Werkstatt) und Gruppe 4 (Fachkräfte ohne Abschluss). In der Praxis deckt das die meisten technischen und akademischen Profile ab, die an F&E&I mitwirken: Forschende, Entwicklungsingenieure, technische Leitungen, Verantwortliche für Innovation und weitere.
Der Nachweis erfolgt über Arbeitsberichte, in denen die von jeder Person für F&E&I geleisteten Stunden erfasst werden. Beim ausschließlichen Einsatz genügt der Beleg, dass 100 % der Arbeitszeit auf Forschungsprojekte entfallen. Beim teilweisen Einsatz sind ausführliche Arbeitsberichte nötig, die die Stunden in F&E&I von anderen Aufgaben trennen. Tecnocim führt ein einfaches und nachprüfbares System ein, das den Anforderungen der TGSS und der spanischen Arbeitsinspektion entspricht.
Ja, beide sind voll kombinierbar. Die Ermäßigung von 40 % senkt die Beiträge zur spanischen Sozialversicherung, also die Personalkosten, während die Steuerabzüge für F&E&I nach Art. 35 LIS den Impuesto sobre Sociedades (spanische Körperschaftsteuer) senken, also die Steuerlast. Sie greifen an unterschiedlichen Stellen und sind kumulierbar. Tatsächlich bildet dasselbe Forschungspersonal, das die Ermäßigung auslöst, meist auch die Bemessungsgrundlage für die Steuerabzüge. Tecnocim steuert beide Anreize aufeinander abgestimmt, um die Gesamtersparnis zu maximieren.
Die Ersparnis hängt von der Zahl der Forschenden und ihrer Beitragsgrundlage ab. Als Richtwert: Eine Forschungskraft mit einem Bruttogehalt von 40.000 Euro im Jahr bringt eine Ersparnis von rund 5.000 bis 6.000 Euro jährlich bei den Arbeitgeberbeiträgen. Ein Unternehmen mit 5 ausschließlich in der Forschung tätigen Personen spart zwischen 25.000 und 30.000 Euro im Jahr. Tecnocim ermittelt das gesamte begünstigte Personal, auch Profile, die das Unternehmen bisher nicht als Forschungspersonal eingestuft hatte.
Die Ermäßigung gilt ab dem ersten Monat, in dem die Person Tätigkeiten in F&E&I ausübt, sofern das Unternehmen sie der TGSS über die Beitragsmeldungen anzeigt. Es ist weder nötig, den Abschluss des Steuerjahres abzuwarten, noch eine vorherige Genehmigung einzuholen: Sie wird unmittelbar in der monatlichen Beitragsabrechnung angewandt. Tecnocim kann die Ermäßigung auch rückwirkend geltend machen, wenn wir begünstigtes Personal finden, für das sie bisher nicht angewandt wurde.
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