Regulierung
CSRD: die neue Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Omnibus-Richtlinie I (2026/470), veröffentlicht am 26. Februar 2026, hat die Spielregeln geändert: Rund 90 % der Unternehmen, die ursprünglich nach der CSRD berichtspflichtig waren, fallen nicht mehr darunter (Cuatrecasas, 2026). Überschreitet Ihr Unternehmen jedoch 500 Beschäftigte oder einen Umsatz von 250 Mio. €, bleibt die Pflicht bestehen und die Fristen laufen bereits.
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist die europäische Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung mit derselben Sorgfalt zu berichten wie über ihre Finanzzahlen. Es geht weder um einen freiwilligen Bericht noch um Imagepflege: Es ist eine gesetzliche Pflicht, die unabhängige Prüfer verifizieren.
Was ist die CSRD und warum betrifft sie Ihr Unternehmen?
Die Richtlinie 2022/2464 vom Dezember 2022 hat die frühere Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) mit einem klaren Ziel abgelöst: Nachhaltigkeitsinformationen sollen so verlässlich, vergleichbar und prüfbar sein wie Finanzinformationen.
Gegenüber dem früheren Rahmen bringt die CSRD drei grundlegende Änderungen:
- Verbindliche Standards (ESRS): Ein Bericht im freien Format genügt nicht mehr. Unternehmen müssen den 12 European Sustainability Reporting Standards folgen, die die EFRAG veröffentlicht hat.
- Doppelte Wesentlichkeit: Der Bericht muss beides abdecken – wie das Unternehmen auf sein Umfeld wirkt und wie Nachhaltigkeitsrisiken auf das Unternehmen wirken.
- Prüfungspflicht: Ein unabhängiger externer Prüfer muss die Angaben prüfen, mit einem Sicherheitsniveau vergleichbar dem des Jahresabschlusses.
In Spanien läuft die Umsetzung der CSRD über die Ley de Información Empresarial sobre Sostenibilidad (LIES), das spanische Gesetz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Es wurde im Oktober 2024 als Gesetzentwurf verabschiedet, steht aber weiterhin im parlamentarischen Verfahren. Bis dahin hat die CNMV, die spanische Börsenaufsicht, klargestellt, dass börsennotierte Unternehmen die europäischen Standards unmittelbar anwenden müssen.
Welche Unternehmen sind nach der Omnibus-Richtlinie berichtspflichtig?
Die Omnibus-Richtlinie I hat die Schwellenwerte deutlich angehoben. Berichtspflichtig sind jetzt nur noch Unternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei dieser drei Kriterien erfüllen:
| Kriterium | Schwellenwert |
|---|---|
| Beschäftigte | 500 oder mehr |
| Jahresnettoumsatz | 250 Mio. € oder mehr |
| Bilanzsumme | 125 Mio. € oder mehr |
Börsennotierte KMU, die die ursprüngliche CSRD ab 2026 einbezog, fallen jetzt aus der Pflicht heraus. Sie können freiwillig nach vereinfachten Standards (VSME) berichten.
Berichtspflichtig sind außerdem ab 2028 die Tochtergesellschaften und Niederlassungen in Spanien von Unternehmen aus Drittstaaten mit einem Umsatz in der EU von mehr als 150 Mio. €.
Ist mein Unternehmen berichtspflichtig?
Wenn Ihr Unternehmen weniger als 500 Beschäftigte hat und unter 250 Mio. € umsetzt, sind Sie wahrscheinlich nicht unmittelbar berichtspflichtig. Zwei Faktoren sollten Sie dennoch bedenken:
- Kettenwirkung in der Wertschöpfungskette: Berichtspflichtige Großunternehmen können ESG-Daten von ihren Lieferanten und Subunternehmern verlangen, auch wenn diese KMU sind.
- Zugang zu Finanzierung: Banken und Investoren legen immer strengere ESG-Filter an. Ein Nachhaltigkeitsbericht verbessert Ihr Kreditprofil, auch wenn er freiwillig ist.
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Was der Nachhaltigkeitsbericht enthalten muss: die 12 ESRS-Standards
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) legen genau fest, welche Angaben der Bericht enthalten muss. Sie gliedern sich in 12 Standards:
Übergreifend (für alle Unternehmen verpflichtend)
- ESRS 1: Allgemeine Anforderungen – Grundsätze der Berichtserstellung
- ESRS 2: Allgemeine Angaben – Geschäftsmodell, Unternehmensführung, Nachhaltigkeitsstrategie
Umwelt
- ESRS E1: Klimawandel – Emissionen der Scopes 1, 2 und 3, Transitionsplan
- ESRS E2: Umweltverschmutzung – Luft, Wasser, Boden
- ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen
- ESRS E4: Biodiversität und Ökosysteme
- ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Soziales
- ESRS S1: Eigene Belegschaft – Arbeitsbedingungen, Vielfalt, Gesundheit
- ESRS S2: Beschäftigte in der Wertschöpfungskette
- ESRS S3: Betroffene Gemeinschaften
- ESRS S4: Verbraucher und Endnutzer
Unternehmensführung
- ESRS G1: Unternehmerisches Verhalten – Korruptionsbekämpfung, Lobbyarbeit, Steuerpraxis
Nicht alle themenbezogenen Standards sind für jedes Unternehmen verpflichtend: Das hängt vom Ergebnis der Analyse der doppelten Wesentlichkeit ab. Nur ESRS 1 und ESRS 2 gelten ausnahmslos für alle.
Doppelte Wesentlichkeit: das Kernkonzept des CSRD-Berichts
Die doppelte Wesentlichkeit ist die Achse der CSRD. Sie verlangt, jedes Nachhaltigkeitsthema aus zwei Perspektiven zu betrachten:
Wirkungswesentlichkeit (von innen nach außen): Wie wirkt Ihr Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft? Zum Beispiel die Emissionen Ihres Produktionsstandorts oder die Arbeitsbedingungen in Ihrer Lieferkette.
Finanzielle Wesentlichkeit (von außen nach innen): Wie wirken Nachhaltigkeitsrisiken auf Ihr Unternehmen? Zum Beispiel, wie eine Dürre Ihre Lieferkette unterbrechen oder eine Klimaregulierung Ihre Betriebskosten erhöhen kann.
Ein Thema ist „wesentlich“, wenn es aus einer der beiden Perspektiven relevant ist. Das Ergebnis der Analyse bestimmt, welche themenbezogenen ESRS Sie in Ihren Bericht aufnehmen müssen und welche Sie weglassen können.
Zeitplan der Anwendung und Stand in Spanien
Der ursprüngliche Zeitplan der CSRD sah eine gestaffelte Anwendung vor. Die Omnibus-Richtlinie I hat daran Wesentliches geändert:
| Phase | Unternehmen | Geschäftsjahr der Daten | Veröffentlichung des Berichts |
|---|---|---|---|
| Phase 1 | Große Unternehmen von öffentlichem Interesse (>500 Beschäftigte, bereits unter NFRD) | 2024 | 2025 |
| Phase 2 | Übrige große Unternehmen (2 von 3 Kriterien: 500 Beschäftigte, 250 Mio. €, 125 Mio. € Bilanzsumme) | 2025 | 2026 |
| Phase 3 | Börsennotierte KMU – jetzt freiwillig nach Omnibus | Ausgenommen | Freiwillig (VSME) |
| Phase 4 | Tochtergesellschaften/Niederlassungen von Unternehmen aus Drittstaaten (>150 Mio. € in der EU) | 2028 | 2029 |
In Spanien gibt es eine Besonderheit: Die Umsetzung ist nicht abgeschlossen. Die LIES steckt weiterhin im parlamentarischen Verfahren. Bis dahin gilt als Rahmen die Ley 11/2018 über nichtfinanzielle Informationen, während die CNMV von börsennotierten Unternehmen die unmittelbare Anwendung der europäischen Standards verlangt.
Die Frist für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Omnibus-Richtlinie I ist der 19. März 2027.
Sanktionen, Prüfung und Verifizierung
Pflichtprüfung
Alle Nachhaltigkeitsangaben müssen von einem Abschlussprüfer oder einem unabhängigen Verifizierungsdienstleister geprüft werden, zunächst mit begrenzter Sicherheit, die schrittweise auf hinreichende Sicherheit angehoben wird. Das ICAC (Instituto de Contabilidad y Auditoría de Cuentas), die spanische Aufsicht für Rechnungslegung und Abschlussprüfung, überwacht in Spanien die Qualität dieser Prüfungen.
Sanktionsregime
Die CSRD überlässt das Sanktionsregime den einzelnen Mitgliedstaaten. In Spanien werden die Sanktionen in der LIES festgelegt. Zur Einordnung: Frankreich hat Geldbußen von bis zu 18.750 € für die Nichtveröffentlichung des vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsberichts eingeführt.
Über die Geldbußen hinaus hat ein Verstoß unmittelbare praktische Folgen:
- Ausschluss aus ESG-Indizes und nachhaltigen Investmentfonds
- Verlust des Zugangs zu Finanzierungen, die an Nachhaltigkeitskriterien gekoppelt sind
- Reputationsschaden bei Kunden, Investoren und Talenten
Müssen Sie Ihren Nachhaltigkeitsbericht vorbereiten? Sprechen Sie unser Team an für eine erste Einschätzung.
Wie Sie sich vorbereiten: von der Pflicht zum Wettbewerbsvorteil
Der CSRD-Nachhaltigkeitsbericht muss nicht bloß ein Kostenblock der Regelkonformität sein. Wer früh handelt, gewinnt konkrete Vorteile:
- Zugang zu grüner Finanzierung: Banken und ESG-Fonds verlangen geprüfte Nachhaltigkeitsdaten, bevor sie Vorzugskonditionen gewähren.
- Öffentliche Ausschreibungen: Die Verwaltungen gewichten Nachhaltigkeitskriterien in ihren Vergabeunterlagen immer stärker.
- Gewinnung von Talenten: Fachkräfte bevorzugen Unternehmen mit nachprüfbarem ESG-Engagement.
- Vorbereitung auf Zertifizierungen: Ein gut aufgesetzter CSRD-Bericht erleichtert Zertifizierungen wie B Corp oder die Messung der Treibhausgasbilanz erheblich.
Aktionsplan in 4 Schritten
- Prüfen, ob Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist: den Test der 3 Omnibus-Kriterien anwenden (500 Beschäftigte, 250 Mio. € Umsatz, 125 Mio. € Bilanzsumme)
- Die Analyse der doppelten Wesentlichkeit durchführen: ermitteln, welche ESRS-Themen für Ihr Unternehmen relevant sind
- Daten erheben und Messsysteme aufbauen: vor allem Treibhausgasemissionen (Scopes 1, 2 und 3), Sozial- und Governance-Daten
- Prüfung beauftragen: einen unabhängigen, akkreditierten Verifizierer auswählen
Bei Tecnocim Innova begleiten wir Unternehmen durch den gesamten Prozess: von der ersten Einschätzung über die Erstellung des Berichts bis zur Verbindung mit den verfügbaren Fördermitteln für den nachhaltigen Wandel.
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Zugehörige Leistung
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