Compliance im Unternehmen

Compliance-Beratung für Unternehmen und KMU

Wir entwerfen und führen Ihr Compliance-Programm ein: strafrechtliche Prävention (Art. 31 bis), Hinweisgebersystem nach dem spanischen Gesetz 2/2023 (Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937), DSGVO und ESG. Schützen Sie Ihr Unternehmen und bewahren Sie Ihren Anspruch auf Fördermittel.

Compliance-Beratung — Einhaltung der Vorschriften für Unternehmen in Spanien

90 %

Der verpflichteten Unternehmen erfüllen die Vorgaben noch nicht

Welche Unternehmen brauchen ein Compliance-Programm?

2025–2026 treffen fünf zentrale regulatorische Pflichten zusammen. 90 % der verpflichteten Unternehmen erfüllen die Vorgaben zum Meldekanal noch nicht.

Verpflichtete Unternehmen

  • KMU ab 50 Beschäftigten: Meldekanal verpflichtend
  • Alle SL/SA: strafrechtliche Haftung nach Art. 31 bis CP
  • Unternehmen mit personenbezogenen Daten: DSGVO (AEPD sanktioniert)
  • Unternehmen mit KI-Einsatz: AI Act ab August 2026

Arten von Compliance

  • Strafrechtliche Compliance (Art. 31 bis CP, UNE 19601)
  • Hinweisgebersystem (spanisches Gesetz 2/2023, AIPI)
  • Datenschutz (DSGVO, LOPDGDD)
  • ESG und Nachhaltigkeit (CSRD, ISO 37001)

Zentrale Vorschriften

  • Art. 31 bis Código Penal: Befreiung von der Haftung
  • Gesetz 2/2023: Meldekanal, AIPI sanktioniert
  • DSGVO: 40 Mio. € Bußgelder der AEPD 2025
  • AI Act: Bußgelder bis 35 Mio. € oder 7 % vom Umsatz

Nutzen für Ihr Unternehmen

  • Rechtsschutz: Beweislast bei der Staatsanwaltschaft (STS 768/2025)
  • Vermeidet Sanktionen bis 1 Mio. € und Sperren für Fördermittel
  • Erhält den Anspruch auf öffentliche Förderung
  • Wettbewerbsvorteil bei Kunden und Banken

So führen wir Ihr Compliance-Programm ein

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Compliance-Analyse

Wir erfassen, wo Ihr Unternehmen regulatorisch angreifbar ist: strafrechtliche Risiken (Art. 31 bis), Datenschutz (DSGVO), Meldekanal (Gesetz 2/2023), ESG und branchenspezifische Vorgaben. Ergebnis: ein Bericht über die Lücken mit priorisierter Risikomatrix.

2

Entwurf für Ihr Programm

Wir entwerfen ein Programm im Verhältnis zu Größe und Branche Ihres Unternehmens: interne Richtlinien, Verhaltenskodex, ein Meldekanal nach den Vorgaben der AIPI, eine Struktur für den Compliance Officer und Schulungsunterlagen.

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Einführung und Schulung

Wir richten die internen Systeme ein, schulen Geschäftsführung und Beschäftigte, melden die verantwortliche Person bei der AIPI an und aktivieren den Meldekanal. Die Rolle als Compliance Officer kann Tecnocim Innova extern übernehmen.

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Nachverfolgung und Audit

Wir beobachten regulatorische Änderungen (BOE, AEPD, AIPI, Rechtsprechung), führen jährliche interne Audits durch und aktualisieren das Programm. Seit den Urteilen STS 768/2025 verlangen die Gerichte ein wirksames Programm, nicht nur Dokumente.

Erfüllt Ihr Unternehmen die Compliance-Pflichten?

90 % der verpflichteten Unternehmen haben noch keinen Meldekanal. Die AIPI sanktioniert bereits mit Bußgeldern bis 1 Mio. € und einer Sperre von 4 Jahren für Fördermittel. Betrifft Sie das?

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Compliance in Zahlen

40 M€

DSGVO-Bußgelder der AEPD in Spanien 2025

1 M€

Höchstsanktion bei fehlendem Meldekanal

90%

Verpflichtete Unternehmen ohne Meldekanal

+30 Jahre

Erfahrung von Tecnocim Innova in der Unternehmensberatung

Häufige Fragen zu Compliance im Unternehmen

Das strafrechtliche Compliance-Programm nach Art. 31 bis CP ist als solches gesetzlich nicht vorgeschrieben. Alle juristischen Personen — auch kleine SL — unterliegen jedoch der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Ohne dokumentiertes Programm hat ein Unternehmen keine Möglichkeit zur Verteidigung, wenn in seinem Umfeld eine Straftat begangen wird. Nach den Urteilen STS 768/2025 und STS 836/2025 vom Obersten Gerichtshof Spaniens zwingen Unternehmen mit Programm die Staatsanwaltschaft dazu, dessen Unwirksamkeit nachzuweisen — ein erheblicher rechtlicher Schutz. Der Meldekanal nach dem spanischen Gesetz 2/2023 (Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937) ist dagegen für alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtend, mit Bußgeldern bis 1.000.000 € und einer Sperre von 4 Jahren für öffentliche Fördermittel.

Artikel 31 bis CP (eingeführt durch die LO 5/2010, wesentlich reformiert durch die LO 1/2015) begründet die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen in Spanien. Ein Unternehmen kann strafrechtlich verurteilt werden für Straftaten seiner Führungskräfte, begangen in seinem Namen und zu seinem Vorteil, oder für Straftaten seiner Beschäftigten, wenn ein schwerwiegendes Versäumnis bei der Aufsicht vorlag. Derselbe Artikel sieht vor, dass ein Unternehmen von der Haftung befreit werden kann, wenn es vor der Tat über ein geeignetes Modell zur Prävention verfügte, wenn ein eigenständiges Compliance-Organ dieses Modell wirksam überwachte und wenn die Tat unter betrügerischer Umgehung der Kontrollen begangen wurde.

Das Gesetz 2/2023 vom 20. Februar setzt die EU-Richtlinie 2019/1937 um und verpflichtet alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten dürfen dafür Ressourcen gemeinsam nutzen. Die AIPI, die spanische unabhängige Behörde zum Schutz von Hinweisgebern, arbeitet seit September 2025 und sanktioniert bereits aktiv. Unternehmen müssen der AIPI die verantwortliche Person für dieses System melden. Die Sanktionen für ein fehlendes System reichen von 600.001 € bis 1.000.000 € (sehr schwerer Verstoß). Dazu kommt ein Verbot, 4 Jahre lang Fördermittel zu erhalten und 3 Jahre lang Aufträge der öffentlichen Verwaltung anzunehmen.

Art. 31 bis CP verlangt ein eigenständiges Organ, das die Aufsicht über das Compliance-Programm führt. In Kleinstunternehmen kann diese Aufgabe bei der Geschäftsführung liegen. In Unternehmen ab 50 Beschäftigten ist ein eigener Compliance Officer, intern oder extern, sehr zu empfehlen und praktisch notwendig, damit das Programm rechtlich wirksam ist. Die Auslagerung dieser Rolle an eine Beratung wie Tecnocim Innova bringt professionelle Aufsicht, Unabhängigkeit und laufende Beobachtung der Vorschriften, ohne die Kosten einer Vollzeitstelle. Leistungen als externer Compliance Officer beginnen bei rund 90 € im Monat für kleinere Unternehmen.

Die CSRD (EU-Richtlinie 2022/2464 zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit) verpflichtet Unternehmen zu jährlichen Berichten nach den europäischen ESRS-Standards. Die zweite Welle betrifft Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Beschäftigte, 50 Mio. € oder mehr Umsatz oder 25 Mio. € oder mehr Bilanzsumme. Der erste Bericht deckt das Geschäftsjahr 2025 ab und erscheint 2026. Wichtige Aktualisierung: Die Omnibus-I-Richtlinie (2026/470/EU vom 26. Februar 2026) verringert den Anwendungsbereich der CSRD deutlich und nimmt rund 90 % der ursprünglich betroffenen Unternehmen aus, und zwar ab den Geschäftsjahren, die am 1. Januar 2027 beginnen.

Das Risiko besteht auf mehreren Ebenen. Strafrechtlich (Art. 33.7 CP): Geldstrafen bis 20 Mio. € oder 4 % vom weltweiten Jahresumsatz, Auflösung der Gesellschaft, Verbot von Aufträgen der öffentlichen Verwaltung und Schließung von Betriebsstätten. Beim Meldekanal (Gesetz 2/2023 / AIPI): Bußgeld bis 1.000.000 €, dazu ein Verbot, 4 Jahre lang Fördermittel zu erhalten und 3 Jahre lang öffentliche Aufträge anzunehmen. Beim Datenschutz (DSGVO / AEPD): bis 20 Mio. € oder 4 % vom weltweiten Umsatz bei schweren Verstößen; die AEPD verhängte 2025 in Spanien 40 Mio. € an Sanktionen. Bei künstlicher Intelligenz (AI Act): bis 35 Mio. € oder 7 % vom weltweiten Umsatz ab August 2026.

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